30. Januar 2023, 5:11 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Wer krank ist, kann nicht arbeiten. Aber einfach nicht zu kommen, geht natürlich nicht. So muss ein Nichterscheinen möglichst zeitnah angekündigt werden, je nach Krankheitsdauer sind weitere Maßnahmen nötig. FITBOOK geht genauer auf die scheinbar selbsterklärende Drei-Tage-Regel bei Krankschreibungen ein, ebenso auf die generellen Regularien und mögliche Sonderfälle.
Wer morgens merkt, dass er sich zu unwohl fühlt, um zu arbeiten, sollte dies zeitnah seinem Arbeitgeber melden. Je nach Unternehmen gibt es für diese Benachrichtigung konkrete Ansprechpartner. In vielen Fällen genügt eine Mail an entsprechenden Person(en), womöglich mit weiteren in cc – in anderen reicht ein kurzer Anruf. Allgemein ist bei einem Krankheitstag auch keine offizielle Krankschreibung durch einen Arzt nötig. Aber Achtung: Es kann Ausnahmen geben. Und auch bei der Drei-Tage-Regel lauert ein beliebter Interpretationsfehler. FITBOOK klärt auf.
Übersicht
Was bedeutet die Drei-Tage-Regel bei Krankschreibungen?
Wer mindestens drei Tage der Arbeit fernbleiben muss bzw. auch vom Home-Office aus nicht arbeiten kann, muss dem Arbeitgeber eine ärztliche Krankschreibung vorlegen – eine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dieser ist nicht zu entnehmen, woran der Arbeitnehmer erkrankt ist. Das Schreiben dient lediglich dazu, zu verifizieren, dass und wie lange er voraussichtlich aus medizinischen Gründen außerstande sein wird, zu arbeiten.
Bei der Fristberechnung zählen die Kalendertage
So weit, so einfach. Doch Arbeitnehmer sollten wissen, dass für die Dauer ihrer bestätigten Arbeitsunfähigkeit nicht die Werktage entscheidend sind, sondern die Kalendertage. Heißt: Wenn sich Ihre Krankheitstage über Wochenenden oder Feiertage erstrecken, sind diese in der Fristberechnung zu berücksichtigen. Schreibt Ihr Arzt Sie also z. B. am Donnerstag für fünf Tage krank, gilt Ihre Arbeitsbefreiung nicht etwa bis inklusive folgenden Mittwoch. Sie müssten in diesem Fall am Dienstag wieder einsatzbereit sein.
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Arbeitsunfähigkeitserklärung ab dem ersten Krankheitstag
Wenn auch nicht so detailliert – die Drei-Tage-Regel bei Krankschreibungen dürfte den meisten Arbeitnehmern wohl grob bekannt sein. Umso wichtiger ist es, zu erwähnen, dass es hier Ausnahmen geben kann. Denn Firmen haben gemäß Paragraph 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes grundsätzlich das Recht, bereits am ersten Krankheitstag eine Krankschreibung zu verlangen. Die Beweggründe dafür können unterschiedlichster Art sein, doch diese müssen nicht angegeben werden.
Den Gelben Schein gibt es nicht mehr
Den klassischen Gelben Schein, also eine ausgedruckte Krankschreibung, die dem Arbeitgeber vorbeigebracht oder zugesendet werden musste, gibt es in der alten Form nicht mehr. Seit Beginn des Jahres 2023 wird die Information über die Arbeitsunfähigkeit bei gesetzlich Versicherten elektronisch an deren Krankenversicherung übermittelt, wo der Arbeitgeber sie abrufen kann.2
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Eine Ausnahme stellen (noch) Privatversicherte dar. Sie müssen ihre Krankmeldung bis auf Weiteres wie gewohnt in Papierform einreichen.
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Quellen
- 1. Krankschreibung ab dem ersten Tag: Ist das rechtens? Deutsche Anwaltsauskunft (aufgerufen am 26.1.2023)
- 2. Gelber Schein – Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern. Arbeitsschutzgesetz (aufgerufen am 26.1.2023)