15. März 2022, 4:29 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Aktuell gilt man mit zweifacher Corona-Impfung als immunisiert, mit einer weiteren Impfung als geboostert. Das soll sich zukünftig ändern – jedoch mit Ausnahmen.
Offenbar plant die Regierung eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Laut eines Entwurfs, der „Zeit Online“ vorliegt, soll es eine Anpassung des Immunisierungsstatus geben. So sollen in Zukunft zwei Injektionen nicht wie bisher ausreichen, um als vollständig geimpft zu gelten.
Übersicht
Neuerung beim Immunisierungsstatus
Geplant ist, dass man erst nach drei Impfdosen als immunisiert gilt. Aktuell gilt man in dem Fall zusätzlich zur Grundimmunisierung als geboostert. Gültig werden die neuen Regelungen voraussichtlich ab Oktober. Die geplanten Änderungen sollen von den Fraktionen der Ampel-Koalition schon bestätigt worden sein. Experten im Bundestag können aber noch Modifikationen vornehmen.
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Ausnahmen für Genesene
Ausgenommen von der Regel der Dreifachimpfung werden voraussichtlich Genesene sein. So soll es zwei Voraussetzungen geben, unter denen weiterhin eine zweifache Impfung reichen würde:
- Man kann durch einen vor der ersten Impfung erfolgten Bluttest Antikörper nachweisen.
- Man war vor oder nach der zweiten Dosis infiziert und kann dies durch ein PCR-Testergebnis nachweisen. Der Test muss dafür mindestens 28 Tage alt sein.
Für Personen, die bisher nur eine Impfdosis erhalten haben, soll außerdem eine Übergangslösung gelten: Wer die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, gilt bis September, bevor die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetztes dann im Oktober in Kraft tritt, auch mit nur einer Impfdosis als vollständig geimpft.
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Auswirkung des Immunisierungsstatus
Die Gültigkeit des Immunisierungsstatus – also ab wann man als vollständig geimpft gilt – ist natürlich vor allem für die eigene Gesundheit und die Bekämpfung der Pandemie wichtig. Im Alltag entscheidet sie darüber, welche Regeln, wie z. B. Zutrittsregeln, auf jemanden zutreffen.
So ist der Status „vollständig geimpft“ notwendig, um im Falle von 2G-Regelungen z. B. Restaurants, Fitnessstudios, Museen usw. besuchen zu können. Bisher reichten dafür zwei Impfungen oder – für 90 Tage – ein Genesenennachweis. Die Drittimpfung, also die Booster-Impfung, berechtigte in den meisten Bundesländern zum Zutritt bei aktiver 2G-plus-Regelung.
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Erstmals Antikörpertest Teil des Infektionsschutzgesetzes
Mit den geplanten Änderungen soll erstmals der Antikörpertest in der gesetzlich festgelegten Regelung des Immunisierungsstatus eine Rolle spielen. Außerdem soll die 90-Tages-Frist, in der Genesene einen formalen Genesenenstatus haben, wieder ins Gesetz geschrieben werden.