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Ratgeber

6 Tipps, wie man bei Zahnbehandlung und Vorsorge Geld sparen kann

Besonders beim Zahnarzt können Patienten im Fall einer Behandlung viel Geld sparen
Besonders beim Zahnarzt können Patienten im Fall einer Behandlung viel Geld sparen Foto: Getty Images
Martin Lewicki
Freier Autor

30. September 2022, 20:11 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Die Energiekrise und die hohe Inflationsrate zwingen viele Menschen zum Sparen. Da wird jede Ausgabe genauer unter die Lupe genommen. Und auch im Gesundheitswesen gibt es Kostenfallen. FITBOOK erklärt, wie sie bei der Zahnbehandlung Geld sparen können.

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„Alles wird teurer“, galt lange Zeit als eine Floskel. Doch in den letzten Monaten ist die Inflation nicht nur gefühlt hoch, sondern tatsächlich die höchste seit Jahrzehnten. Um das einigermaßen aufzufangen, sollte man seine Ausgaben optimieren und vor allem unnötige Kosten vermeiden. Selbst im Gesundheitswesen lauern Kostenfallen, die man vermeiden kann. Zum Beispiel beim Zahnarzt. Denn hier müssen Patienten trotzt gesetzlicher Krankenversicherung oft selbst dazu zahlen. Deswegen geben wir ein paar Tipps, wie man bei der Zahnbehandlung Geld sparen kann.

1. Auf die Vorsorge achten

Am besten lässt sich Geld beim Zahnarzt sparen, indem man eine teure Behandlung und vor allem einen kostspieligen Zahnersatz vermeidet. Dazu gehört selbstverständlich eine gründliche Mundhygiene mit täglichem Zähneputzen bereits ab der Kindheit. Allerdings findet die Vorsorge nicht nur in den eigenen vier Wänden statt, sondern auch beim Zahnarzt, wie die Verbraucherzentrale NRW erklärt. Dazu muss man nur die eigenen Patientenrechte kennen. So gibt es etliche Vorsorgeleistungen, die von gesetzlichen Krankenkassen komplett übernommen werden:

  • Kinder ab dem 6. Lebensmonat bis zum 6. Lebensjahr haben Anspruch auf insgesamt sechs Früherkennungsuntersuchungen.
  • Erwachsene können zweimal pro Jahr zur kostenlosen Kontrolluntersuchung.
  • Einmal jährlich übernimmt die Krankenkasse eine Zahnsteinentfernung.
  • Alle zwei Jahre kann man zu einer Parodontitis-Früherkennung.
  • Einige Krankenkassen bieten Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung an.

Wer diese kostenlosen Leistungen in Anspruch nimmt, der kann frühzeitig eventuelle Probleme wie Karies oder Parodontitis erkennen und behandeln lassen. Das schützt vor Zahnverlust und einem teuren Zahnersatz.

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2. Bonusheft hilft beim Sparen

Ebenfalls zur Vorsorge gehört das sogenannte Bonusheft. Darin wird jede Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt vermerkt. Dies geschieht jedoch nicht automatisch. Deswegen muss man das Bonusheft zum Zahnarztbesuch mitführen. Doch wer akribisch ist und den jährlichen Besuch zur Kontrolle im Bonusheft dokumentiert, kann damit bei der Zahnbehandlung bares Geld sparen.

Ohne das Bonusheft übernehmen gesetzliche Krankenkasse meist nur 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Zur Regelversorgung gehört nur der medizinisch notwendige Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Prothesen sowie dazugehörige Standardtherapien. Wer jedoch nachweisen kann, dass er in den letzten fünf Jahren bei der jährlichen Kontrolluntersuchung war, bekommt von der Krankenkasse 70 Prozent Zuschuss. Und wer seit mindestens zehn Jahren sein Bonusheft mit jährlichen Besuchen beim Zahnarzt führt, bekommt sogar 75 Prozent der Behandlungskosten erstattet.

Dass es sich lohnt, das Bonusheft nicht zu vergessen, rechnet die Verbraucherzentrale am Beispiel einer Einzelzahnlücke im Seitenbereich vor:

  • Für die Standardlösung einer Brücke aus Nicht-Edelmetall werden 785,23 Euro fällig.
  • Ohne Bonusheft übernimmt die Krankenkasse davon 471,14 Euro.
  • Mit einem Bonusheft, das seit fünf Jahren geführt wird, sind es 549,66 Euro.
  • Ein Bonusheft, das seit zehn Jahren oder länger geführt wird, sorgt für eine Übernahme in Höhe von 588,92 Euro.

Wichtig: Kinder und Jugendliche zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr müssen zweimal jährlich zur Kontrolluntersuchung mit dem Bonusheft, um den höheren Zuschuss zu erhalten.

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3. Auf Kostenfallen beim Zahnersatz achten

Doch selbst wenn man akribisch auf die Vorsorge achtet, ist man vor Zahnverlust nicht sicher. Ein Missgeschick oder ein Unfall beim Sport und schon ist man einen Zahn los. Wenn der erste Schock überstanden ist, sollte man beim Zahnarzt auf eine gute Beratung achten. Denn es gibt immer mehrere Behandlungsmöglichkeiten, wie die Verbraucherzentrale hinweist. Am besten man lässt sich zwei oder drei verschiedene Kostenvorschläge erstellen: Neben der günstigsten und der teuersten Lösung lässt sich womöglich ein guter Kompromiss finden.

Zudem ist es ratsam, sich ein Vergleichsangebot bei einem anderen Zahnarzt einzuholen oder sich bei der Krankenkasse zu üblichen Kosten beraten zu lassen. Außerdem gibt es sogenannte „Auktionsportale für Zahnersatz“. Darin können Patienten ihre Kostenpläne hochladen und bekommen anschließend von anderen Zahnärzten ein Gegenangebot. Auch wenn man das Angebot nicht annimmt, hilft es, sich einen Überblick zu verschaffen. Und selbst „Stiftung Warentest“ lobte Vergleichsportale wie 2te-Zahnarztmeinung und Zahngebot.de als gute Möglichkeit, um bei der Zahnbehandlung Geld zu sparen.

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4. Wer als Härtefall gilt, muss nichts dazuzahlen

Wer wirklich knapp bei Kasse ist und am Existenzminimum lebt, muss keine Angst vor einem Zahnersatz haben. Denn in solch einer Situation gilt die sogenannte Härtefallregelung. Das heißt Personen, die sich einen Zahnersatz nicht leisten können, haben Anspruch auf die komplette Kostenübernahme der Krankenkasse. Dazu zählen folgende Gruppen:

  • Empfänger von Sozialhilfe
  • BAföG-Empfänger
  • Menschen mit Grundsicherung im Alter

5. Zahnbehandlung von der Steuer absetzen

Wer Steuern zahlt, hat aber auch gute Chancen, seine Ausgaben für Zahnersatz oder zahnärztliche Behandlungen von der Steuer abzusetzen. Dabei spielt allerdings die Höhe des Einkommens eine wichtige Rolle. Denn wer gut verdient und keine Kinder hat, wird womöglich bei der Steuererklärung kaum profitieren. Dagegen haben Geringverdiener mit Kindern gute Chancen auf eine Steuerminderung. Folgende Kosten können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, sofern Rechnungen und Quittungen vorliegen:

  • Kosten für Zahnersatz und Implantate
  • Kieferorthopädische Behandlungen
  • Austausch von Amalgamfüllungen
  • Übernachtungs- und Fahrtkosten, sofern weite Entfernungen zurückgelegt werden müssen

6. Zahnbehandlung an einer Uniklinik

Dieser Tipp klingt zwar ungewöhnlich, wird aber selbst von der Verbraucherzentrale als Möglichkeit genannt, um bei der Zahnbehandlung Geld zu sparen: Eine Behandlung durch Studierende der Zahnmedizin. Denn an Unikliniken sind die Gebühren stark reduziert oder es werden nur die Materialkosten fällig. In manchen Fällen bekommt man sogar eine finanzielle Entschädigung, weil die Behandlung dort länger dauert.

Angst vor einer Behandlung durch Studenten sollte man nicht haben. Sie sind in höheren Semestern und werden bei der Behandlung durch Assistenz- und Oberärzte beaufsichtigt. Nähere Infos dazu gibt es unter Uni-Zahnbehandlung.de.

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Quellen

Themen Vorsorge Zahngesundheit
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