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Ab Januar 2025

Amalgam-Verbot – was Zahnarztpatienten wissen sollten

Amalgam-Füllung
Ab 2025 ist die Verwendung von Dentalamalgam in der EU nicht mehr erlaubt Foto: Getty Images / icefront

16. Dezember 2024, 13:56 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Menschen, die in ihrem Leben schon mal Karies hatten und eine Zahnfüllung brauchten, haben vielleicht schon mal von Amalgam gehört. Dabei handelt es sich um eins der möglichen Materialien für Zahnfüllungen, das ab Januar 2025 jedoch in der EU verboten sein wird. FITBOOK-Redaktionsleiterin Melanie Hoffmann erklärt, was das für Zahnpatienten bedeutet.

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Amalgam ist ein Stoffgemisch (Legierung), das neben dem Hauptbestandteil Quecksilber aus weiteren Metallen, etwa Silber, Zinn und Kupfer, besteht.1 Von Zahnärzten kann es für Füllungen genutzt werden und erhält in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung Dentalamalgam. Es gibt Alternativen für Amalgam, sodass schon heute viele Zahnfüllungen nicht mehr aus Amalgam bestehen. Die Häufigkeit der Anwendung ist von Bundesland zu Bundesland teils sehr unterschiedlich.2 Mit dem beschlossenen Verbot ist das Schicksal von Amalgam-Füllungen nun endgültig besiegelt.

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Was besagt das Amalgam-Verbot?

Seit 2018 regelt die EU-Quecksilberverordnung den Umgang mit und die Verwendung von Amalgam. So darf seit 2019 Amalgam in der Zahnmedizin nicht mehr in loser, sondern nur noch in vordosierter, verkapselter Form verwendet werden. Auch die Entsorgung ist seit 2019 streng geregelt.3

Die überarbeitete EU-Quecksilberverordnung verbietet die Verwendung von Zahn-Amalgam jetzt vollständig. Aktuell würden dafür in der EU jährlich 40 Tonnen Quecksilber verbraucht, dem möchte man mit dem Verbot offenbar entgegenwirken – und damit der von Quecksilber ausgehenden Umweltbelastung.

Im Detail sieht die Verordnung ein Verbot der Verwendung von Dentalamalgam ab dem 1. Januar 2025 vor. Zahnfüllungen sollen nur noch mit quecksilberfreien Alternativen gemacht werden. Verboten ist ab dem 1. Januar 2025 auch die Herstellung und Ausfuhr von Zahn-Amalgam aus der EU.

Warum wird Amalgam verboten?

„Quecksilber ist eine hochgiftige Chemikalie, die eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt darstellt. Es ist an der Zeit, dem ein Ende zu setzen!“, erklärt EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius in einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission.4 Weiter heißt es darin: Wenn Quecksilber in die Umwelt freigesetzt werde, gelange es in die Nahrungskette, wo es sich anreichere. Eine hohe Quecksilberbelastung könne das Gehirn, die Lunge, die Nieren und das Immunsystem schädigen.

Auch interessant: Sind „tote Zähne“ wirklich gefährlich für die Gesundheit? 

Wie groß ist das Gesundheitsrisiko durch Dentalamalgam?

Bereits seit den 1990ern ist die Anwendung von Amalgam in der Zahnmedizin umstritten. Wie groß das von Amalgam-Füllungen ausgehende Gesundheitsrisiko ist, ließ sich bisher nicht ohne jeden Zweifel klären – auch nicht der Zusammenhang von Amalgam und dem Krebsrisiko.5 In einem Paper, das das Robert Koch-Institut 2007 – also noch vor dem Verbot, Amalgam in loser Form zu nutzen – veröffentlichte, lautet die Empfehlung, Amalgam bei bestimmten Personen nicht anzuwenden. Dazu zählen Kinder, schwangere und stillende Frauen, bei gegen Amalgam allergischen Menschen und Personen mit Niereninsuffizienz.6

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So oft verbreitet waren Amalgam-Füllungen in Deutschland 2023 noch

Der Barmer-Zahnreport von 2023 zeigte, dass sich die Häufigkeit der Amalgam-Füllungen in Deutschland von Region zu Region stark unterschied. Wie genau können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Inanspruchnahme von Amalgamfüllungen nach Ländern 2023
Baden-Württemberg1,2 Prozent
Bayern1,3 Prozent
Berlin2,8 Prozent
Brandenburg8,3 Prozent
Bremen2,8 Prozent
Hamburg2,1 Prozent
Hessen1,9 Prozent
Mecklenburg-Vorpommern11,2 Prozent
Niedersachsen3,2 Prozent
Nordrhein-Westfalen3,0 Prozent
Rheinland-Pfalz2,5 Prozent
Saarland3,3 Prozent
Sachsen8,7 Prozent
Sachsen-Anhalt7,7 Prozent
Schleswig-Holstein2,9 Prozent
Thüringen7,4 Prozent
Quelle: BARMER
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Das sollten Zahnarztpatienten wissen

Was bedeutet das Amalgam-Verbot nun für Patientinnen und Patienten? Personen mit Amalgam-Füllungen müssen sich jetzt keine Sorgen machen. Wie die Verbraucherzentrale berichtet, herrsche in der Wissenschaft der Konsens, dass bestehende, intakte Amalgamfüllungen keine Gefahr darstellten und nicht leichtfertig herausgebohrt werden sollten.7 Bestehende Amalgam-Füllungen dürfen also im Mund bleiben. Die EU-Verordnung bzw. das Amalgam-Verbot bezieht sich auf neue Füllungen.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben auf die aktualisierte Verordnung ebenfalls bereits reagiert. Der GKV-Spitzenverband informiert darüber, dass der Anspruch auf Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten (Mehrkosten) bestehen bleibe, auch wenn Amalgam nun als Option für Füllungen wegfalle. Alle GKV-Versicherten könnten weiter mit qualitativ hochwertigen modernen amalgamfreien Zahnfüllungen nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig mehrkostenfrei versorgt werden.8

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Quellen

  1. Deutsche Familienversicherung. Amalgam: Unbedenkliche Zahnfüllung oder gefährliches Risiko? (aufgerufen am 16.12.2024) ↩︎
  2. Kassenärztliche Zahnvereinigung Nordrhein. Aktuelles ePaper zum BARMER-Zahnreport: deutliche regionale Unterschiede bei Amalgamfüllungen. (aufgerufen am 16.12.2024) ↩︎
  3. Bundeszahnärztekammer. Amalgam | EU-Quecksilberverordnung (EU) 2017/852. (aufgerufen am 16.12.2024) ↩︎
  4. Europäische Kommission. Giftiges Quecksilber: EU-Kommission verbietet Verwendung von Zahn-Amalgam ab 2025. (aufgerufen am 16.12.2024) ↩︎
  5. Deutsches Krebsforschungszentrum. Amalgam: Verursacht die Zahnfüllung wirklich Krebs? (aufgerufen am 16.12.2024) ↩︎
  6. Robert Koch-Institut. (2007). Amalgam: Stellungnahme aus umweltmedizinischer Sicht. (aufgerufen am 16.12.2024) ↩︎
  7. Verbraucherzentrale. Verbot von Amalgam-Zahnfüllungen: Wie geht es ab 2025 weiter? (aufgerufen am 16.12.2024) ↩︎
  8. GKV-Spitzenverband. Trotz Amalgam-Verbot ab 1. Januar 2025: Gemeinsame Selbstverwaltung sorgt für Erhalt einer umfassenden GKV-Versorgung. (aufgerufen am 16.12.2024) ↩︎
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