12. März 2020, 16:38 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
In Italien bleiben (bis auf Lebensmittelmärkte und Apotheken) öffentliche Einrichtungen und Geschäfte geschlossen, die Bevölkerung darf nur noch dann das Haus verlassen, wenn es sich nicht vermeiden lässt. Und auch in Deutschland nehmen die Zahl der Infektionen und die Angst vor dem Coronavirus und der Lungenkrankheit Covid-19 zu. Heißt das, dass auch wir bald alle zu Haus bleiben müssen? FITBOOK beantwortet diese und weitere Fragen, die sich wohl viele im Land gerade stellen.
„Je langsamer sich das Virus verbreitet, desto besser“, sagt Gesundheitsminister Jens Spahn. Er hält daher alle Bürger an, Außer-Haus-Unternehmungen auf solche zu reduzieren, die sich nicht umgehen lassen. Wo (viele) Menschen aufeinandertreffen ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Infizierte darunter sind und somit zur Gefahr von anderen werden – und folglich für die gesamte Bevölkerung. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern finden in vielen Teilen Deutschlands nicht mehr statt.
Dürfen wir nicht mehr rausgehen?
Bisher dürfen wir in Deutschland uns noch frei auf der Straße bewegen. Das gilt natürlich für Personen, die nicht mit dem Virus infiziert sind und bei denen auch kein Verdacht darauf besteht. Dabei ist man dazu angehalten, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Ansteckung mit dem hochinfektiösen Virus zu verhindern.
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Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt deshalb „die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit“. Offizielle Verbote gibt es diesbezüglich noch nicht.
Darf der Staat eigentlich Quarantäne anordnen?
„Wenn es erforderlich ist, können auch wichtige Grundrechte wie Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit oder Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden“, erklärte ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Details sind im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG). Staatliche Stellen können bspw. Untersuchungen anordnen oder Berufsverbote erteilen. Darüber hinaus heißt es in Paragraf 30 des IfSG, dass Personen zum Schutz anderer „in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden“ könnten. Wichtig: Es gilt immer das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
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Darf/muss man noch ins Büro?
Die einen fühlen sich im Moment wohler bei dem Gedanken, (insbesondere Großraum-)Büroräume zu vermeiden und vom Home-Office aus zu arbeiten. Die anderen würden den sozialen Kontakt vermissen.
Für alle gilt aber zunächst das gleiche: Sofern es nicht anders mit dem Arbeitgeber besprochen bzw. von der Unternehmensleitung geregelt ist, treten Sie morgens bitte den Weg zur Arbeit an – idealerweise nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern beispielsweise mit dem Fahrrad.
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Denn: „Ein gesetzlicher Anspruch, von zu Hause aus zu arbeiten, besteht nicht.“ Das erklärt aktuell das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Selbst bei Tätigkeiten, die eigentlich von extern aus möglich wären (bspw. Arbeit am Rechner, die sich via Instant-Messaging-Dienst mit den Kollegen koordinieren ließe), darf der Mitarbeiter nicht selbstständig entscheiden, in der Wohnung zu bleiben.
„Arbeitnehmer können dies jedoch mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Die Option kann sich zudem aus einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben“, erklärt die Behörde.
Eltern dürfen ihre Kinder hüten
Eine Ausnahme sind Eltern, deren Kinder nicht betreut werden können, da deren Schule oder Kita geschlossen ist. Diese Personen müssen zu Hause bleiben – und dürfen es auch vor dem Gesetz.
Dies ist allerdings auch der Grund, weshalb (anders als z.B. in Österreich) bei uns noch keine flächendeckende Schließung von Schulen und angeordnet ist. Laut Gesundheitsminister Spahn sollen so ungewünschte Folgen für das öffentliche Leben verhindert werden, die logischerweise drohen würden, wenn z.B. Mediziner, Pflegekräfte oder Polizeibeamte nicht ihrer Arbeit nachkommen könnten.
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Fazit
Bis auf weiteres dürfen Menschen in Deutschland – sofern bei ihnen keine Infektion bzw. Verdacht auf das Coronavirus Covid-19 besteht – noch raus und einkaufen, arbeiten oder Kaffeetrinken gehen. Dabei liegt es jedoch in der Hand von jedem von uns, die nötigen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, damit das auch so bleibt.