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Das sollten Arbeitnehmer wissen

Warum die 3-Tage-Regel bei Krankschreibungen verwirrend sein kann

Drei-Tage-Regel bei Krankschreibung: Ab wann brauch man eine Krankmeldung
Die 3-Tage-Regel bei Krankschreibungen erklärt sich scheinbar von selbst, doch in Wahrheit gibt es dabei einiges zu beachten Foto: Getty Images
Laura Pomer

22. November 2024, 11:11 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Wer krank ist, kann nicht arbeiten. Aber einfach nicht zu kommen, geht natürlich nicht. So muss ein Nichterscheinen möglichst zeitnah angekündigt werden, je nach Krankheitsdauer sind weitere Maßnahmen nötig. FITBOOK-Autorin Laura Pomer erklärt die scheinbar selbsterklärende 3-Tage-Regel bei Krankschreibungen sowie auf die generellen Regularien und mögliche Sonderfälle.

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Ab wann ist eine Krankmeldung notwendig? Die Antwort lautet: möglichst umgehend. Wer morgens merkt, dass er sich zu unwohl fühlt, um zu arbeiten, sollte dies zeitnah seinem Arbeitgeber melden. Je nach Unternehmen gibt es für diese Benachrichtigung konkrete Ansprechpartner. In vielen Fällen genügt eine Mail an entsprechenden Person(en), womöglich mit weiteren in cc – in anderen reicht ein kurzer Anruf. Anders als die Krankmeldung ist es mit der Krankschreibung nicht so eilig. Allgemein ist bei einem Krankheitstag keine offizielle Krankschreibung durch einen Arzt nötig. Aber Achtung: Es kann Ausnahmen geben. Und auch bei der 3-Tage-Regel lauert ein beliebter Interpretationsfehler. FITBOOK klärt auf.

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Was bedeutet die 3-Tage-Regel bei Krankschreibungen?

Wer mindestens drei Tage der Arbeit fernbleiben muss bzw. auch vom Homeoffice aus nicht arbeiten kann, muss dem Arbeitgeber eine ärztliche Krankschreibung vorlegen, also eine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dieser ist nicht zu entnehmen, woran der Arbeitnehmer erkrankt ist. Das Schreiben dient lediglich dazu, zu verifizieren, dass und wie lange er voraussichtlich aus medizinischen Gründen außerstande sein wird, zu arbeiten.

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Bei der Fristberechnung zählen die Kalendertage

So weit, so einfach. Doch Arbeitnehmer sollten wissen, dass für die Dauer ihrer bestätigten Arbeitsunfähigkeit nicht die Werktage entscheidend sind, sondern die Kalendertage. Heißt: Wenn sich Ihre Krankheitstage über Wochenenden oder Feiertage erstrecken, sind diese in der Fristberechnung zu berücksichtigen. Schreibt Ihr Arzt Sie also z. B. am Donnerstag für fünf Tage krank, gilt Ihre Arbeitsbefreiung nicht etwa bis inklusive folgenden Mittwoch. Sie müssten in diesem Fall am Dienstag wieder einsatzbereit sein.

Arbeitsunfähigkeitserklärung ab dem ersten Krankheitstag

Wenn auch nicht so detailliert – das grundsätzliche Prinzip der 3-Tage-Regel bei Krankschreibungen dürfte den meisten Arbeitnehmern wohl grob bekannt sein. Umso wichtiger ist es, zu erwähnen, dass es hier Ausnahmen geben kann. Denn Firmen haben gemäß Paragraf 5 des Entgelt­fort­zah­lungs­ge­setzes grundsätzlich das Recht, bereits am ersten Krankheitstag eine Krankschreibung zu verlangen.1 Die Beweggründe dafür können unterschiedlichster Art sein, doch diese müssen nicht angegeben werden. Entsprechend aufmerksam sollten Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsvertrag die vermerkten Regeln zu den Pflichten im Krankheitsfall lesen.

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Den Gelben Schein gibt es nicht mehr

Den klassischen Gelben Schein, also eine ausgedruckte Krankschreibung, die dem Arbeitgeber vorbeigebracht oder zugesendet werden musste, gibt es in der alten Form nicht mehr. Seit Beginn des Jahres 2023 wird die Information über die Arbeitsunfähigkeit bei gesetzlich Versicherten elektronisch an deren Krankenversicherung übermittelt, wo der Arbeitgeber sie abrufen kann.2

Eine Ausnahme stellen (noch) Privatversicherte dar. Sie müssen ihre Krankmeldung bis auf Weiteres wie gewohnt in Papierform einreichen.

Quellen

  1. Krankschreibung ab dem ersten Tag: Ist das rechtens? Deutsche Anwaltsauskunft (aufgerufen am 21.11.2024) ↩︎
  2. Gelber Schein – Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern. Arbeitsschutzgesetz (aufgerufen am 21.11.2024) ↩︎
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