14. April 2018, 8:00 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Eine Auszeichnung durch die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft, kurz DLG, deuten viele Konsumenten als ein Prädikat für ein Lebensmittel. Diese könnten ihre Ansicht nun überdenken: Weil die Organisation eine gepanschte Wurst, die größtenteils aus Fleischabfällen bestand, mit „Silber“ auszeichnete, gerät sie aktuell in Verruf. Die Hintergründe.
Einer fertigen Wurst ist schwer anzusehen, was drinsteckt. Dabei können die Zutaten fragwürdig sein. Um ein Bewusstsein für die undurchsichtigen Prozesse in der Lebensmittelindustrie zu schaffen, hat das ZDF-Politmagazin „Frontal 21“ eine Ekelwurst produziert, größtenteils bestehend aus Fleischabfällen. Das Erstaunliche: Den Testessern der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft hat sie geschmeckt. Sie erhielt daher ein DLG-„Qualitätssiegel“ in Silber.
Was bedeutet das „Gütesiegel“ eigentlich?
Die DLG prüft jährlich einzelne Lebensmittelgruppen und bewertet sie mit Gold, Silber oder Bronze. „Alle ausgezeichneten Produkte müssen die Labortests sowie Zubereitungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungsprüfungen bestehen“, heißt es auf der Website. Über eine Prämierung entscheide „die sensorische Qualität“, also Aussehen, Konsistenz, Geruch und Geschmack des Produkts.
Dass die Organisation eine gepanschte Wurst, die aufgrund ihres minderwertigen Inhalts einen Kilopreis von 59 Cent nicht überschreiten würde, mit Silber prämierte, schlägt hohe Wellen. „Wenn man so ein Machwerk auszeichnet, dann stellt sich schon die Frage: Wie vertrauenswürdig ist dieser Preis?“, wird Johannes Fechner, Sprecher für Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion, in der Sendung vom 10. April zitiert.
Das Ende des DLG-Siegels?
Damit nicht genug, dass die Designer-Wurst kaum appetitlich war: Teile davon dürften laut deutschem Lebensmittelrecht nicht als Nahrungsmittel verwendet werden. Neben Wasser und pulverisiertem Schlachtblutplasma wurde sogenanntes Separatorenfleisch in den Wurstdarm gepresst. Dabei handelt es sich um eine Art Fleischbrei, der vom Knochen der Tiere gekratzt wird und dessen Einsatz in der Produktion auf der Verpackung explizit gekennzeichnet werden müsste.

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So reagiert die DLG
Die Organisation hat sich inzwischen auf ihrer Website zu der folgenschweren „Frontal 21“-Wurst geäußert. „Trotz Anfrage durch die DLG hat uns die Redaktion keine klaren Informationen zu dem Erzeugnis und den analysierten Parametern zur Verfügung gestellt und somit eine klärende Zuarbeit durch die DLG unmöglich gemacht.“ Eine fachliche Einschätzung des Produkts sei entsprechend nicht möglich gewesen.