17. Mai 2022, 4:48 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Schadstoffe, schwache Bremsen, Risse im Dauertest: Einige Kinderfahrräder haben Probleme. „Stiftung Warentest“ fand aber auch sichere Bikes. Dazu zählt auch das günstigste Modell.
Für den Test der Kinderfahrräder holte sich „Stiftung Warentest“ Verstärkung ins Haus: Grundschulkinder, die auf täglich auf ihren Bikes unterwegs sind. Sie müssen es schließlich wissen! Fünf der zwölf Kinderfahrräder im Test der „Stiftung Warentest“ sind mangelhaft. Nur drei Fahrräder für Grundschulkinder fahren gute Gesamtnoten ein.
Übersicht
Kinderfahrräder im Warentest – drei Modelle mit guter Gesamtnote
Den Praxistest bestanden zwar alle Räder mit guten Noten fürs Fahren. Doch nur drei Kinderräder meistern auch die Sicherheitstests und Schadstoffanalysen. Dabei handelt es sich jeweils um ein Modell der Hersteller:
- Puky
- Cube
- Decathlon
Das Fahrrad von Decathlon war dabei das günstigste im Test. Der vollständige Test Kinderfahrräder findet sich in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift „test“ und unter test.de/kinderfahrrad.
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Mängel bei Haltbarkeits- und Bremstest
Fünf Räder sind insgesamt mangelhaft: Die Modelle von Winora und Woom zeigten nach den Haltbarkeitstests Risse. Das Winora-Rad patzte zudem im Bremstest – wie auch die Fahrräder von Bulls, Raymon und S`cool. Die Bremskraft reichte nicht aus, um die Räder mit einem Gesamtgewicht von 60 Kilogramm so schnell zum Stehen zu bringen, wie es die Sicherheitsnorm fordert.
Ein weiteres Problem sind Schadstoffe: In Sattelbezügen von sechs der zwölf Kinderfahrräder wies die „Stiftung Warentest“ hohe Gehalte des Weichmachers DPHP nach, im Sattelbezug eines Puky-Modells PAK. Ein akutes Risiko geht von beiden Substanzen zwar nicht aus, doch die guten Räder beweisen, dass es auch ohne diese Schadstoffe geht.
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Das besonders leichte Rad von Woom eignet sich ergonomisch sehr gut für Kinder. Doch durch die Mängel in der Haltbarkeit lautet das Gesamturteil nur mangelhaft.
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Wo dürfen Kinder Radfahren?
Bis zum 8. Geburtstag gelten Kinder als Radanfängerinnen und -anfänger und müssen auf dem Gehweg fahren. Sie müssen erst noch lernen, den Verkehr richtig einzuschätzen und sich aufs Radeln zu konzentrieren. Der Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ist für sie noch tabu. Das ändert sich mit vollendetem achten Lebensjahr. Kinder dürfen dann am Straßenverkehr teilnehmen – auf Radwegen und auch auf der Straße. Sie müssen es aber nicht. Wenn sie sich noch unsicher fühlen, dürfen sie weiter auf dem Gehweg radeln.
Ab dem 10. Geburtstag gelten Kinder als „erwachsen“, wenn es ums Radfahren geht. Die Radwegpflicht (rundes blaues Schild mit weißem Fahrrad) gilt auch für sie. Ansonsten dürfen Über-Zehnjährige frei zwischen Radweg und Straße wählen. Der Gehweg ist mit dem Fahrrad für sie fortan tabu.