2. Juni 2020, 4:45 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Es darf wieder im Gym trainiert werden. Bei manchen könnte sich in die Vorfreude aber auch ein gewisses Unwohlsein mischen, immerhin wurde lange an den Argumenten gegen eine Öffnung der Fitnessstudios festgehalten. FITBOOK beantwortet die wichtigsten Fragen zu Vorkehrungen, die von den Ketten getroffen werden, um die Gefahr auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus bestmöglich zu reduzieren.
Wir beantworten die Fragen, die sich zum Thema Trainieren im Fitnessstudio jetzt aufdrängen dürften.
Muss ich mit Mundschutz trainieren?
In den meisten Bundesländern nicht. Vielerorts (bspw. in Hessen und Sachsen) wird lediglich empfohlen, einen Mundschutz zu tragen. In den meisten Bundesländern gilt Maskenpflicht beim Betreten der Einrichtung – sowie auch, wenn man sich in den Räumlichkeiten (z.B. zur Toilette) bewegt. In einigen muss (zumindest durch die Mitarbeiter) im Fitnessstudio zu jeder Zeit ein Mundschutz getragen werden.
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Wie viele Leute dürfen ins Fitnessstudio?
Das hängt von der Größe der Einrichtung ab. In vielen Bundesländern soll der Einlass so reguliert werden, dass auf zehn Quadratmeter ein Sportler kommt. So soll sichergestellt werden, dass der Mindestabstand zu anderen Trainierenden einfach eingehalten werden kann.
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Darf ich im Fitnessstudio duschen?
Nein. Aus Hygienegründen sind die Duschräume (sowie mitunter auch die Umkleidekabinen und selbst Spinde) gesperrt. Es wird daher begrüßt, wenn Mitglieder bereits für den Sport gekleidet im Fitnessstudio erscheinen.
Gibt es wieder Gruppenkurse?
Jein. Auch das hängt vom jeweiligen Fall ab. Studios mit sehr großen Räumlichkeiten könnten Gruppenkurse, z. B. Yoga- und Pilatestraining sowie Crossfit, möglich machen.
Mehr oder weniger überall in Deutschland gilt:
• Ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Trainierenden muss eingehalten werden
• Man darf Fitnessstudios nur gesund betreten
• Ausreichend Desinfektionsmittel wird vom Studio zur Verfügung gestellt und muss an den Geräten angewendet werden – durch die Trainierenden selbst sowie durch die Mitarbeiter
• Studiobesucher sollen beim Training stets ein selbst mitgebrachtes Handtuch unterlegen
Kann ich vom Fitnessstudio weggeschickt werden?
Ja, etwa wenn Sie sich nicht an die Hausregeln halten. Darunter können auch individuelle Vorschriften fallen, z. B. ein noch größerer Mindestabstand als anderswo (etwa zwei Meter zu anderen) oder eine Langärmel-Pflicht. Ebenso vom Hausrecht Gebrauch machen können Studiomitarbeiter, wenn Sie husten oder andere Krankheitssymptome aufweisen, und Sie zum Gehen auffordern.
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Ist mein Fitnessstudios wieder auf?
Die Fitnessstudios haben nicht in allen Bundesländern synchron wiedereröffnet. In manchen kann man bereits seit dem 11. Mai wieder im Gym schwitzen (z.B. in Nordrhein-Westfalen), in Bayern begannen die Lockerungen beim EMS-Training, wo nur einzelne Kunden bzw. sehr kleine Gruppen zugelassen sind. Dort ziehen die Fitnessstudioketten erst nach Pfingsten nach.
Die Wiedereröffnungen der Fitnessstudios nach Bundesland im Überblick:
• Baden-Württemberg: 2. Juni
• Bayern: 8. Juni
• Berlin: 2. Juni
• Brandenburg: 28. Mai
• Bremen: 27. Mai
• Hamburg: 27. Mai
• Hessen: 15. Mai
• Mecklenburg-Vorpommern: 25. Mai
• Niedersachsen: 25. Mai
• Nordrhein-Westfalen: 11. Mai
• Rheinland-Pfalz: 27. Mai
• Saarland: 18. Mai
• Sachsen: 15. Mai
• Sachsen-Anhalt: 28. Mai
• Schleswig-Holstein: 18. Mai
• Thüringen: 1. Juni