18. März 2020, 13:08 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Wegen der Gefahr auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus wurden zunächst in einzelnen Bundesländern die Fitnessstudios geschlossen. Nun gilt in ganz Deutschland ein Öffnungsverbot, das spätestens ab Mittwoch (18. März) in Kraft treten soll. Die Beitragsgebühren werden weiterhin abgebucht. Wie die einzelnen Ketten in Sachen Erstattung verfahren, welche Optionen Kunden haben – FITBOOK hat sich informiert.
Wer sich bei dem Gedanken nicht mehr wohlgefühlt hat, ins Fitnessstudio zu gehen, dürfte über eine Kündigung nachgedacht oder nach Möglichkeiten gesucht haben, die Mitgliedschaft einzufrieren. Aufgrund der Ausbreitung von Corona darf nun niemand mehr im Gym trainieren. Das betrifft sämtliche Ketten in allen Bundesländern – und entsprechend zahllose Kunden. Damit nicht jeder von ihnen sich schriftlich oder telefonisch meldet, informieren die meisten Fitnessstudios ihre Mitglieder per Email bzw. auf der Website und via Social Media darüber, wie es jetzt weitergeht. Hier eine Übersicht …
McFit
McFit-Kunden sollen nicht umsonst gezahlt haben. Sie bekommen daher eine Gutschrift für beitragsfreies Trainieren über den gleichen Zeitraum, für den die Räumlichkeiten jetzt geschlossen sein werden. Diese wird an eine gekündigte Mitgliedschaft angehängt.
Damit sie jetzt zumindest zu Hause trainieren können, steht den Mitgliedern von McFit online ein Kurs („Cyberobics“) zur Verfügung.
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FitX
Auch bei FitX werden die Beiträge den Kunden am Ende ihrer Mitgliedschaft gutgeschrieben.
Und: „Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung für unsere Mitglieder, um ihnen zumindest ein wenig das ‚For all of us‘-Gefühl zu vermitteln“, erklärten die FitX-Geschäftsführer in einem Statement am Montag. Auch hier könnten also bald Online-Kurse zum Überbrücken angeboten werden, bis die Studios wieder öffnen können.
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Kieser Training
Ebenfalls hier erhalten die Kunden Zeitgutschriften für die Dauer der Schließung – zumindest, wenn sie in einem Studio in Unternehmensbesitz angemeldet sind. „Studios im Lizenzbetrieb wird empfohlen, diese Praxis deckungsgleich umzusetzen. Die diesbezügliche Entscheidung liegt aber letztlich in der Hoheit des jeweiligen Lizenznehmers“, erfahren wir auf Nachfrage per Mail.
Ob es auch für Kieser Training die Möglichkeit von Online-Kursen gibt, werde aktuell noch geprüft.
Fitness First
Bei Fitness First erfolgt die Erstattung etwas anders. Neben einer Gutschrift für sich selbst, haben Kunden auch die Möglichkeit, entsprechende Trainingszeit einem Freund zur Verfügung zu stellen oder z.B. in eine Ganzkörperanalyse umzuwandeln. Die einzelnen Optionen fragen Sie am besten direkt in Ihrem Studio ab!
Bereits jetzt können Mitglieder via Social Media Trainingstipps und verschiedene 10-Minuten-Workouts abrufen. „Zudem haben wir für sie einen Zugang beim Online Fitness Studio MyFitnessVideo erworben“, heißt es von Unternehmensseite. Und mit der NewMoove-App von Fitness First sollen Nutzer sich Trainingspläne zusammenstellen können.
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Injoy, FT-Club und Elements
Die drei Ketten gehören zum selben Franchisegeber Aciso. Einen für Injoy, FT-Club und Elements gleichermaßen gültigen Umgang mit den Folgen der Coronakrise könne es nicht geben, wie FITBOOK von einer Unternehmenssprecherin erfährt.
Es sollen „individuelle Lösungen und Vorgehensweisen der inhabergeführten Unternehmer getroffen“ werden. Häufig werden auch hier die geleisteten Beiträge in Gutschriften für Trainingszeit bzw. andere Verwendungen gewählt. Auch Verzehrgutscheine seien denkbar.
Bis die Studios wieder öffnen können, stehen Kunden auf den Online-Kanälen virtuelle Muskeltrainingseinheiten, Übungen für Entspannungstechniken und auch Ernährungsempfehlungen zur Verfügung. Wie es weitergehen soll und wann, werde bei Zeiten schriftlich (z.B. per E-Mail, Newsletter) und über die sozialen Netzwerke von Injoy, FT-Club und Elements verkündet.