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Tipps vom Rechtsanwalt

So kündigen Sie im Fitnessstudio richtig

Frau und Mann im Fitnessstudio
Keine Angst vorm Vertragsabschluss im Fitnessstudio! Wer seine Möglichkeiten und Rechte kennt, muss am Ende nicht umsonst zahlen Foto: Getty Images
Laura Pomer

27. Dezember 2019, 8:54 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Wohl jeder hatte schon einmal Probleme mit seiner Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Genauer gesagt: mit scheinbaren Knebelverträgen, die manch einer geneigt ist, mit falschen Vorwänden (wie einer erfundenen Krankheit) zu kündigen. Das ist natürlich keine echte Option. Und eigentlich kann das Ganze auch sportlich vonstattengehen. FITBOOK sprach mit einem Experten.

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Man überlegt schon ganz genau, ob man sich wirklich im Fitnessstudio anmelden will. Zu groß ist die Angst vor dem Kleingedruckten im Vertrag, das man ohne die Adleraugen eines Anwalts nicht versteht, und der drohenden Konsequenz, trotz Kündigungswunsch gefühlt ewig darin festzuhängen. Auch hört man oft von den Menschen, die ihre Mitgliedschaft „ordentlich“ – also mit Ablauf der Vertragslaufzeit ­– kündigen wollen, den entscheidenden Zeitpunkt jedoch verpassen. Wann ist der überhaupt? Und was gibt es sonst zu beachten, wenn man nicht monatelang umsonst bezahlen will? FITBOOK erfuhr alles Wissenswerte vom Berliner Rechts- und Verbraucheranwalt Thomas Hollweck.

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Der richtige Zeitpunkt für die Kündigung

Klassische Fitnessstudio-Verträge laufen 12 bis 24 Monate lang. Wer nicht will, dass der Vertrag nach Ablauf dieser Zeit automatisch erneuert wird, muss seine Kündigung rechtzeitig einreichen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen, „Ihr Schreiben muss jedoch VOR Anbruch des entsprechenden Monats eingegangen sein“, warnt Experte Hollweck. Heißt: Läuft Ihr Vertrag bis März 2018, muss die Kündigung vor Februar, also spätestens in der letzten Januarwoche, eingegangen sein.

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Tipp: „Üblich sind ‚einmalige‘ Angebote, für einen bestimmten Zeitraum vergünstigt zu trainieren“, berichtet er.

Kriterien für eine außerordentliche Kündigung

Neben Krankheit, die durch einen Amtsarzt attestiert werden muss, gebe es noch andere Härtefälle, die eine außerordentliche Kündigung durchsetzen lassen. Und die können laut Hollweck vielfältiger Natur sein. Beispiele: „Die Räumlichkeiten sind über einen längeren Zeitraum für Renovierungsarbeiten geschlossen, die Duschkabinen dauerhaft defekt oder es ist zu Unstimmigkeiten, beziehungsweise einem Vertrauensbruch zwischen dem Studiopersonal und dem Kunden gekommen.“ Jeder vermeintliche Härtefall müsse belegbar sein. Um eine etwaige Auseinandersetzung mit einem Mitarbeiter als Kündigungsgrund anzuführen, die das Training zu einer unzumutbaren Situation mache, ist eine glaubwürdige Aussage durch Zeugen (Trainingspartner oder Ähnliches) nötig.

Frau Gym
Wenn es Dinge gibt, die das Training in Ihrem Studio unzumutbar machen, ist das unter Umständen ein Kündigungsgrund Foto: Getty Images

Erst im Mai 2016 urteilte der Bundesgerichtshof, dass eine Kündigung des Fitnessstudios aufgrund eines Standortwechsels nicht mehr möglich ist. Hier kann das Mitglied Glück haben und auf das Entgegenkommen durch das Fitnessstudio hoffen, das jedoch rechtlich keineswegs zu Kulanz verpflichtet ist.

Tipp: .

Widerrufsrecht für Studioverträge

Verträge, die aus der Ferne abgeschlossen wurden, also online oder per Post, sind in der Regel bis zu 14 Tage lang widerrufbar. Bei Schriftstücken, die vor Ort unterzeichnet wurden, besteht diese Freiheit nicht. Und hier liegt oftmals das Problem. „Es kommt häufig vor, dass Mitarbeiter unseriöser Studios direkt im Anschluss an ein Probetraining die sofortige Vertragsunterzeichnung empfehlen“, weiß Hollweck. „Sie argumentieren mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht – das jedoch in dem Fall keine Gültigkeit hat.“

Tipp: „Lassen Sie sich nicht überrumpeln!“ Der Experte legt dringend nahe, die Vertragsunterlagen immer mit nach Hause zu nehmen und vor dem Unterzeichnen noch einmal in Ruhe durchzulesen. Sollte dies von der Studioleitung nicht gewünscht sein, ist es keine vertrauenswürdige Adresse.

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Rechtlicher Beistand nicht immer nötig

So lange es sich nicht um einen komplizierten Sonderfall handelt, können Kündigungsversuche auch ohne Hilfe eines Anwalts gut gelingen. Ist der Versuch gescheitert, empfiehlt sich rechtliche Unterstützung – wenn die Fronten bereits verhärtet sind, allemal. So weit sollte es aber gar nicht erst kommen. Experte Hollweck empfiehlt, immer freundlich und nett zu sein, da man sehr stark auf die Kulanz des Fitnessstudios angewiesen ist. So hat man im Fall von Komplikationen immer bessere Karten. Erst recht, wenn man strenggenommen im Unrecht ist, da man bei Vertragsabschluss etwas Ungünstiges übersehen hat.

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Tipp: . Gut zu wissen!

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