10. Oktober 2022, 17:21 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Angesichts der Energiekrise hat die Bundesregierung eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung erlassen. Diese gilt seit 1. September – auch für Fitnessstudios. Was Mitglieder jetzt wissen sollten.
Deutschland muss Energie sparen. Dafür sieht eine spezielle Verordnung der Regierung diverse Maßnahmen vor, die zunächst vom 1. September 2022 bis 28. Februar 2023 gelten sollen. Als „öffentliche Nichtwohngebäude“ sind auch Fitnessstudios betroffen. Doch was ändert sich genau? Bleiben z. B. bald auch Duschen und Sauna im Fitnessstudio kalt? FITBOOK gibt einen Überblick.
Übersicht
Verordnung sieht vor, die Heizung runterzudrehen
Die Verordnung reglementiert, wie stark in öffentlichen Nichtwohngebäuden – und damit auch in Fitnessstudios – geheizt werden darf. Je nach Grad der körperlichen Tätigkeit dürfen Räume noch eine Temperatur von 12 bis 19 Grad haben. Demnach sind auch Studiobetreiber verpflichtet, die Raumtemperatur auf maximal 19 Grad zu heizen. Mitglieder sollten dies im Hinterkopf behalten und sich wärmere Kleidung zum Training mitnehmen.
Die Studiokette FitX bspw. setzt die Verordnung genau so um: Seit dem 1. September wird die Raumtemperatur im Heizungsbetrieb in sämtlichen FitX-Studios deutschlandweit nur noch auf 19 Grad aufgewärmt. Das bestätigte das Unternehmen auf FITBOOK-Nachfrage.
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Kann man im Fitnessstudio noch heiß duschen?
Nach einem harten Workout unter der heißen Dusche die Muskeln lockern – darauf freuen sich viele Fitnessstudio-Fans nach einer Trainingssession. Doch sind auch hier aufgrund der Energiesparmaßnahmen Einschränkungen zu erwarten? „Bisher gibt es keine Verordnung, die das Duschen in unseren Studios betrifft“, erklärte Pierre Geisensetter, Kommunikationsleiter bei McFit, auf FITBOOK-Nachfrage.
Tatsächlich heißt es im Maßnahmenkatalog der Regierung: „Ausgenommen von der Pflicht zur Temperaturbeschränkung (…) sind Trinkwassererwärmungsanlagen, bei denen der Betrieb von Duschen zu den gewöhnlichen betrieblichen Abläufen gehören.“ Demnach brauchen Fitnessstudio-Mitglieder aktuell wohl nicht zu fürchten, kalt duschen zu müssen.
Das bestätigt auch Johanna Pistor, FitX-Presseprecherin Johanna Pistor. Man überprüfe aktuell weitere kurzfristig umsetzbare Möglichkeiten, um einen Beitrag beim Energiesparen zu leisten. „Hier sind wir jedoch noch zu keinem finalen Ergebnis gekommen. Fest steht aber schon jetzt: Wir werden unsere Mitglieder nicht mit komplett kalten Duschen überraschen.“
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Bleibt die Sauna im Fitnessstudio bald kalt?
Auch für Wellness-Bereiche in Fitnessstudios, inklusive Saunen und Schwimmbecken, sieht die Verordnung nach aktuellem Stand keine Sparmaßnahmen vor. Allerdings müssen Betriebe mit sehr hohem Energieverbrauch damit rechnen, dass ihre Energieversorger sie anschreiben und über drastisch gestiegene Kosten informieren. Das soll einen Anreiz zum Energiesparen schaffen.
Es kann also sein, dass Studiobetreiber daraufhin selbst entscheiden, die Sauna abzuschalten, das Schwimmbecken nicht mehr zu beheizen oder den Wellness-Bereich komplett zu schließen.
Weitere Einschränkungen: Manche McFit-Clubs schließen nachts
Des Weiteren müssen manche Fans von Fitness-Nachtschichten mit Einschränkungen rechnen. Einige McFIT-Clubs, die sonst 24 Stunden am Tag geöffnet sind, werden nun nachts geschlossen. „Von der nächtlichen Schließung ist aktuell nur ein geringer Teil unserer McFIT Studios betroffen. Vorab wurden umfangreiche Analysen durchgeführt, um zu ermitteln, in welchen Studios die Auslastung in der Nacht am geringsten und eine nächtliche Schließung daher am sinnvollsten ist“, erklärt Pierre Geisensetter, CMO von Gold’s Gym und McFIT. Als weltweit größter Fitnesskonzern sei es momentan essenziell, dass man Energieerzeugnisse bewusst überdenke. „Mit dieser Maßnahme wurde eine Entscheidung getroffen, um aktiv einen Beitrag zu leisten und Energie einzusparen.“
Auch bei FitX werden weitere Maßnahmen umgesetzt, wie FITBOOK erfuhr: „Im Rahmen der Energiesparverordnung schalten wir aktuell außerdem unsere beleuchtete Außenwerbung und die nicht wegesichernde Außenbeleuchtung von 22 bis 16 Uhr am Folgetag ab“, so Pistor.
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Quelle
- Verordnung der Bundesregierung. Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen. (aufgerufen am 30.8.2022)