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Neue Corona-Regeln

2G-Regel in Fitnessstudios in Bayern – welche Folgen hat das für Mitglieder?

Durch die Verbreitung der 2G-Regelung (geimpft, genesen) droht in diesem Winter Ungeimpften ein Zutrittsverbot in Fitnessstudios
Bei Inkrafttreten der 2G-Regelung (geimpft, genesen) droht in diesem Winter Ungeimpften ein Zutrittsverbot in Fitnessstudios Foto: Getty Images
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FITBOOK Redaktion

19. November 2021, 16:55 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Das Corona-Infektionsgeschehen ist bundesweit sehr ungleich verteilt, entsprechend gelten in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedliche Regeln. In Bayern gilt die 2G-Regelung in Fitnessstudios schon seit dem 06. November. Dabei können Betreiber ungeimpften Personen von ihrem Angebot ausschließen.

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Bundesweit gelten wieder stark verschärfte Corona-Regeln (Stand 19.11.2021). Anhand der Hospitalisierungsrate wird bewertet, ob 2G-, 2G-plus- oder 3G-Regelungen in Kraft treten müssen. Liegt die Hospitalisierungsrate über 3, soll in dem jeweiligen Bundesland eine 2G-Regel (geimpft oder genesen), bei einer Rate von über 6 sogar 2G plus (geimpft oder genesen plus tagesaktuellem Test) bei Freizeiteinrichtungen, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie und andere bestimmte Dienstleistungen gelten. Das führt bei den Fitnessstudios zu einem Zutrittsverbot für Ungeimpfte.

Wie bedeuten die neuen Regeln für Fitnessstudiobesucher?

Für Menschen, die geimpft oder genesen sind, ändert sich bei einer Hospitalisierungsrate über 3 erst mal nichts. Unter 2G-Regeln reicht es – wie auch die Monate zuvor –, seinen Impf- oder Genesungsnachweis vorzuzeigen, um im Fitnessstudio trainieren zu können. Steigen die Krankenhauseinweisungen auf eine Rate über 6 tritt 2G plus in Kraft und Besucher müssen zusätzlich einen tagesaktuellen Schnelltest oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, nachweisen. Zudem ist das Tragen einer FFP2-Maske anstelle einer OP-Maske vielerorts wieder Pflicht und Saunagänge nicht mehr möglich.

Wer ungeimpft und nicht-genesen ist, dem wird der Zutritt in Fitnessstudios von nun an verwehrt. In fast allen Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen gilt die 2G-Regel (genesen, geimpft). In Bayern, wo die Corona-Lage momentan besonders dramatisch ist, gilt 3G lediglich noch am Arbeitsplatz, bei körpernahen Dienstleistungen (mit aktuellen, negativen PCR-Test) und an Hochschulen.

Was genau ist die Hospitalisierungsrate?

Das Robert Koch Institut (RKI) ermittelt und veröffentlicht die Hospitalisierungsrate täglich mit den tagesaktuellen Corona-Zahlen. Die Rate gibt an, wie viele Patienten auf 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen im Krankenhaus liegen. Wird die Belastungsgrenze und Intensivbettenanzahl der Kliniken überschritten, werden, gemessen am Hospitalisierungsindex, schärfere Maßnahmen ergriffen:1

  • Hospitalisierungsrate von 3: 2G-Regeln
  • Hospitalisierungsrate von 6: 2G-plus-Regeln (geimpft oder genesen plus aktueller negativer Corona-Test)
  • und Hospitalisierungsrate von 9: Länder können Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen ergreifen

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Gilt in jedem Bundesland 2G in Fitnessstudios?

Das neue Infektionsschutzgesetz sieht eine flächendeckende, bundesweite 2G- und 3G-Regelung in Bezugnahme des Hospitalisierungsindexes vor. Im Zweifel muss man sich bei seinem Fitnessstudio informieren, die Corona-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes und die tagesaktuelle Hospitalisierungsrate auf der Seite des RKI recherchieren.

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Wie bewerten Studio-Betreiber 2G in Fitnessstudios?

Die Fitnessstudios wollen um jeden Preis eine weitere Schließung vermeiden. Entsprechend setzen sie auf teils strenge und auch geprüfte Hygienekonzepte. Auf 2G-Regel, ist man vorbereitet: „Unsere Mitglieder sind aktive Menschen mit einem hohen Gesundheitsbewusstsein. Viele sind auch bereits geimpft oder genesen“, erklärt eine Sprecherin von Fitness First auf FITBOOK-Anfrage. Heißt: Man werde bei einer Änderung der Maßnahmen auch für nicht-geimpfte und nicht-genesene Mitglieder eine Lösung finden.

Aktuell gilt bei Fitness First wie in fast allen Studios: Mitglieder müssen einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft oder genesen sind.

Frühzeitige Kündigung oder Aussetzung der Mitgliedschaft

Mit den verschärften 2G- und teilweise auch schon 2G-plus-Maßnahmen wird Ungeimpften der Zutritt in Fitnessstudios verwehrt. Wer sich trotz der vielen Einschränkungen weiterhin nicht impfen lassen möchte, muss wohl oder übel auf Sport im Studio und die Teilhabe in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens verzichten. Ungeimpfte können sich bei ihrem jeweiligen Studio informieren, ob eine frühzeitige Kündigung oder Aussetzung der Mitgliedschaft möglich ist, um unnötige Zahlungen zu vermeiden.

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Quellen

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