5. August 2021, 17:39 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Jeder hat sie wohl schon mal entdeckt – Birnen, Äpfel oder Beeren, die am Straßenrand wachsen. Und sich gefragt: Darf man Stadtobst mitnehmen und ist es überhaupt essbar? Verbraucherschützer haben wenig gesundheitliche Bedenken. Und auch rechtlich steht dem Pflücken nichts im Weg.
Die meisten kaufen Äpfel, Heidel- oder Stachelbeeren wohl im Supermarkt. Dabei wachsen sie auch munter in öffentlichen Parks oder in der Nähe von Straßen. Doch wie sieht es mit der Genießbarkeit von Stadtobst aus? Ist es nicht beispielsweise durch Verkehrsabgase belastet? Wer gesundheitliche Bedenken hat, selbst gepflücktes Obst vom Straßenrand oder aus Parks zu essen, kann beruhigt sein. Verbraucherschützer geben diesbezüglich Entwarnung.
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Obst vom Straßenrand ist essbar
Vielen Obstliebhabern machte ein mögliches Gesundheitsrisiko bei öffentlich wachsenden Früchten Sorgen. Weshalb sie ihr Lieblingsobst dann wohl doch lieber im Supermarkt kaufen. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aber nun bekannt gab, hat Stadtobst keine höhere Schwermetallbelastung als das Obst aus dem Supermarkt. Das bedeutet, auch Brombeeren, Johannisbeeren und Co. aus Parks und vom Straßenrand können ohne Risiko in den nächsten Obstteller integriert werden.
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Ein paar kleine Regeln helfen zudem, den Verzehr des Stadtobstes noch sicherer zu machen. Am besten verwendet man Kräuter und Beeren, die mindestens zehn Meter abseits des Stadtverkehrs wachsen. Außerdem sollte man alle selbst gepflückten Früchte vor dem Essen gründlich waschen und auf Schimmel und Madenbefall überprüfen.
Manchmal findet man an öffentlichen Grünflächen bereits heruntergefallenes Obst. Oder aber die Früchte des Nachbarn rollen in den heimischen Garten herüber. Was bei Fallobst erlaubt ist und was nicht, erfahren Sie bei den Kollegen von myHOMEBOOK.
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Darf ich Stadtobst einfach pflücken?
Auch rechtlich spricht nichts gegen das Sammeln von frei zugänglichem Obst auf öffentlichem Grund. Das ist im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben. Vorab sollte man aber sicherstellen, dass die Fläche, auf der das Obst wächst, wirklich im öffentlichen und nicht im privaten Besitz ist. Damit dann auch tatsächlich keine Eigentumsrechte verletzt werden. Im Zweifel das Grünflächenamt fragen, raten die Verbraucherschützer. Orientierung gibt zudem die Plattform mundraub.org.
Mit Material von dpa