6. Mai 2021, 17:29 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Als Vebraucher und Verbraucherin neigt man dazu, das Mindesthaltbarkeitsdatum mit dem Wegwerfdatum zu verwechseln. So trägt man zur unnötigen Verschwendung von Lebensmitteln bei.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist abgelaufen – kann ich die Mamelade, den Joghurt oder die ollen Nudeln noch bedenkenlos essen? FITBOOK klärt auf – auch über den wichtigen Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeit und Verbrauchsdatum. Die Informationen stammen u.a. von der Verbraucherzentrale und dem Bundesverbraucherschutzministerium.
Was bedeutet Mindesthaltbarkeitsdatum?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum – kurz MHD – gibt laut Verbraucherzentrale den Zeitpunkt an, bis zu diesem der Hersteller garantiert, dass das ungeöffnete Lebensmittel bei richtiger Lagerung Geruch, Geschmack sowie Nährwert behält. Hängen die Bedingungen von bspw. der Temperatur der Lagerung ab, muss das auf dem Etikett vermerkt sein. Die Frage, ob ein Lebensmittel nach Ablauf des MHD noch verzehrt werden kann, ist eine ganz andere – die Antwort gibt es weiter unten. Bis auf einige Ausnahmen tragen verpackte Lebensmittel das Mindesthaltbarkeitsdatum.
Warum ist mal der Tag, mal nur der Monat und das Jahr angegeben?
Beim Blick auf den Joghurtdeckel fällt auf, dass das Datum nur mit Tag und Monat angegeben wird – auf der Unterseite des Schokoladenhasen sind hingegen nur Monat und Jahr aufgedruckt. Warum ist das nicht einheitlich? Ist ein Lebensmittels weniger als drei Monate haltbar, müssen Tag sowie Monat angegeben werden. Bei Haltbarkeit zwischen drei und 18 Monaten reiche der Vermerk von Monat und Jahr, heißt es auf der Seite der Verbraucherzentrale.
Worin besteht der Unterschied zu „Zu verbrauchen bis“?
Die Angabe des Verbrauchsdatums wird für besonders empfindliche und schnell verderbliche Lebensmittel vorgeschrieben, z. B. für Feinkostsalate, Hackfleisch, Geflügel oder geräucherten Fisch. Lebensmittel mit dem Aufdruck „zu verbrauchen bis“ dürfen nicht mehr verkauft werden, wenn das genannte Datum überschritten ist. Als Begründung wird genannt, dass hier eine Gesundheitsgefahr durch Keime entstehen könne. Darf bzw. sollte man das entsprechende Lebensmittel dann auch nicht mehr essen? Die Verbraucherzentrale rät unbedingt davon ab. Bei diesen Produkten gebe das Verbrauchsdatum den Endpunkt der Haltbarkeit an – diese Lebensmittel seien „rechtzeitig und möglichst bevor das Verbrauchsdatum erreicht ist“ zu verzehren. Andernfalls sei eine Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen. Hier macht es also besonders Sinn, beim Einkauf auf das Verbrauchsdatum zu achten.
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Dürfen Lebensmittel nach MHD-Ablauf noch verkauft werden?
Anders als beim o. g. Verbrauchsdatum, welches bei Überschreiten ein Verkaufsverbot auslöst, lautet hier die Antwort: Ja! Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, dürfen noch verkauft werden. Der Händler muss lediglich sicherstellen, dass die Ware in Ordnung ist. Nach Erreichen des MHD wird somit die Haftung weitergegeben vom Hersteller an den Händler. Das ist der Grund, weshalb Lebensmittel, die nahe oder über dem Mindesthaltbarkeitsdatum liegen, wahrnehmbar günstiger verkauft werden.
Kann man das noch essen?
Wie vermeidet man es, abgelaufene Lebensmittel unnötig wegzuwerfen? Die Sinne benutzen! Riechen Sie daran, schauen Sie sich das Lebensmittel genau an. Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum sollten genauer untersucht werden bevor man sie verzehrt. Wenn die Verpackung unversehrt ist, die Lebensmittel wie immer riechen und normal schmecken, können sie – über das MHD hinaus – verzehrt werden.
Beispiel: Weißer Belag auf Schokolade. Auf Schokolade bildet sich nach einiger Zeit ein weiß-grauer Belag. Um Schimmel handelt es sich dabei keineswegs! Der sogenannte „Fettreif“ ist gesundheitlich völlig unbedenklich, wie Forschung aus dem Jahr 2015 zeigt. Was ist passiert? Fetanteile aus der Kakaobutter haben sich gelöst und sind an der Oberfläche kristallisiert. Das passiert übrigens umso schneller, je höher die Außentemperatur.
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Beispiel: Braune Marmelade. Verfärbt sich hausgemachte Marmelade nach einigen Monaten durch Lichteinfluss leicht braun oder grau, hat das Licht lediglich die natürlichen Farbstoffe zerstört.
Aus abgelaufenen Eiern kann man meist noch Kuchen machen – und auch Butter oder Bier müssen nach Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums noch längst nicht entsorgt werden.
Hartweizennudeln bspw. werden zwar meist mit einem MHD von zwei bis drei Jahren verkauft – doch bei trockener Lagerung sind sie problemlos etliche Jahre länger haltbar.
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Lebensmittel, für die kein MHD vorgeschrieben ist
Zu den Lebensmitteln, für die kein MHD vorgeschrieben ist, zählen zum Beispiel frisches Gemüse und Obst, Kaugummi, Zucker, Essig, Speisesalz, Wein und Getränke mit einem Alkoholgehalt von zehn oder mehr Volumenprozent. In der Europäischen Union sind – sinnvollerweise – auch langlebige Produkte wie Nudeln, Mehl, Reis oder Kaffee immer wieder im Gespräch für diese Liste ohne MHD. Geschehen ist bisher aber noch nichts.