10. Februar 2023, 13:32 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Egal, ob Pudding, Joghurt oder Soft-Getränk. Mittlerweile gibt es viele Lebensmittel in abgespeckter Form. Dabei beherrschen vor allem kalorienarme, kalorienreduzierte und Light-Varianten die Kühlregale im Supermarkt oder Kühlschränke zu Hause. Doch ab wann zählen die verschiedenen Produkte als solche und wie werden sie gekennzeichnet?
Supermärkte bieten mittlerweile zahlreiche alltägliche Nahrungsmittel in verschiedenen Produktvarianten an, denn eine gesunde und ausgewogene Ernährung wird vielen Menschen immer wichtiger. Dabei rückt die Kalorienzahl vermehrt in den Fokus – auch beim wöchentlichen Einkauf von Lebensmitteln. Daher greifen viele Familien und Haushalte auf reduzierte Formen der allseits bekannten Lebensmittel zurück. Die Auswahl an kalorienarmen, kalorienreduzierten und Light-Produkte ist groß. Doch worin liegt genau der Unterschied und worauf sollte man achten?
Kalorienreduziert
Mit kalorienreduzierten Varianten ihrer Produkte arbeiten viele Hersteller. Besonders beliebt sind diese, wenn das Original einen hohen Zuckeranteil und damit auch hohen Brennwert besitzt. Das ist zum Beispiel bei Marmeladen, Konfitüren oder Cremes der Fall, aber auch bei diversen Soft-Drinks oder auch Milchprodukten. Laut EU-Recht muss das Produkt dafür mindestens einen um 30 Prozent verringerten Brennwert haben als das eigentliche Originalprodukt.1 Wenn eine Marmelade also in der Originalfassung 100 Kilokalorien auf 100 Gramm aufweist, dann darf die kalorienreduzierte Version maximal 70 Kilokalorien auf 100 Gramm besitzen.
Auch interessant: Was sind eigentlich „leere“ Kalorien – und in welchen Lebensmitteln stecken sie?
Kalorienarm
Kalorienarme Produktvarianten werden in ähnlichen Bereichen wie kalorienreduzierte Produkte verwendet. Dafür aber häufiger bei vorgefertigten, vollwertigen Mahlzeiten. Im Gegensatz zu kalorienreduzierten Varianten geht es hierbei aber nicht um einen Prozentsatz, sondern es werden feste Werte vorgeschrieben. So darf ein Getränk zum Beispiel nicht mehr als 20 Kalorien auf 100 Milliliter enthalten, alltägliche Lebensmittel nicht mehr als 40 Kalorien auf 100 Gramm und bei vollwertigen Mahlzeiten darf eine Portion nicht auf mehr als 120 Kilokalorien kommen.
Light
Light-Produkte finden sich vor allem im Bereich der Getränke wieder. Cola, Limonaden und alle möglichen Softdrinks haben häufig eine Light-Variante. Jedoch sind Light-Produkte auch Ausweichprodukte bei alltäglichen Lebensmitteln wie vorgefertigte Puddings oder Joghurts für Konsumenten. Die Light-Variante hat nach EU-Gesetz dieselben Ansprüche wie die kalorienreduzierten Varianten zu erfüllen. Im Gegensatz zu ihnen muss ein Light-Produkt aber nur einen Nährwert der angegebenen Wertetabelle um 30 Prozent reduzieren. Ergo kann sich der Light-Aspekt auf Kalorien, Zucker, Fett, Koffein oder Ballaststoffe beziehen. Welcher Bestandteil genau gemeint ist, muss gekennzeichnet sein und steht auf dem Etikett.
Auch interessant: Einfacher abnehmen – mit diesen 16 Lebensmitteln
Fazit
Wer auf eine kalorienreduzierte Ernährung achten möchte, hat dafür heutzutage verschiedene Möglichkeiten. Kalorienarme und kalorienreduzierten Produkten haben unterschiedlich definierte Kaloriengrenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Ein kompletter Verzicht auf bestimmte Produktarten muss daher beim Umstellen der Ernährung oder beim Versuch, abzunehmen, nicht erfolgen. Lebensmittelhersteller ermöglichen es, verschiedene Produkte in verschiedenen Varianten mit verschiedenen Vorteilen zu erwerben.
Wer vorrangig auf seine Kalorienaufnahme achten möchte, kann auf kalorienarme oder kalorienreduzierte Produkte zurückgreifen. Die Light-Produkte können irreführend sein, da sich die „Light“-Angabe nicht zwingend auf die Gesamt-Kalorienanzahl des Produkts bezieht, sondern nur auf einzelne Nährstoffe wie bspw. Zucker oder Fett. Genaues Hinschauen auf die Rückseite des Produkts lohnt sich.