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EU-Verordnung

Woran erkennt man, dass Insekten in Lebensmitteln verarbeitet sind?

Insekten in Lebensmitteln
Als Pulver dürfen Insekten in der EU auch in Lebensmitteln verarbeitet werden Foto: Getty Images/Sissoupitch

10. Februar 2025, 20:09 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

In vielen Ländern der Welt gelten Insekten als Delikatesse. Hierzulande greift man selten zu Insekten am Spieß, doch als Bestandteil von Lebensmitteln sind sie auch in der EU zugelassen. Das wirft bei Verbrauchern viele Fragen auf. Unter anderem: Wo sind Insekten überhaupt drin und woran erkenne ich das?

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Insekten als Zutat für Lebensmittel sind hierzulande noch relativ neu. So wurden 2021 die Wanderheuschrecke und der Mehlkäfer, 2022 die Hausgrille, auch bekannt als Heimchen, und 2023 der Getreideschimmelkäfer als neuartiges Lebensmittel durch die Europäische Kommission zugelassen.1 Neu wurde nun der Mehlwurm (Larven von Tenebrio molitor) als UV-behandeltes Pulver zugelassen. Jedoch darf bislang nur eine französische Firma – die den Antrag für die Zulassung gestellt hatte – dieses Pulver für Lebensmittel in den Verkehr bringen.2 Generell muss jeder Hersteller, der Insekten für Lebensmittel verwenden möchte, eine entsprechende Zulassung beantragen. Woran erkennt man nun aber Insekten in Lebensmitteln, wo stecken sie drin, welchen Nährwert haben sie und werden sie womöglich heimlich ins Essen gemischt? FITBOOK hat die Antworten.

Daran erkennt man in Lebensmitteln verarbeitete Insekten

Insekten als Zutat unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Das ist allein schon für Allergiker bedeutend, denn Mehlwürmer, Heuschrecken und Co. können Allergien auslösen. Es reicht also ein Blick auf die Zutatenliste. Darauf muss klar und verständlich aufgeführt sein, wo und in welcher Form Insekten drinstecken.

Die Vorgaben sind laut Europäischer Kommission:3 

  • Nennung des deutschen und lateinischen Namens (für die im Februar 2022 zugelassene Hausgrille wäre das „Acheta domesticus“ (Hausgrille, Heimchen)
  • Information über die Form der Beimischung/Darreichungsformen (z. B. getrocknet, pastenartig oder pulverförmig, für das neu zugelassene Pulver der Hausgrille also „Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“)
  • Allergiehinweise in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste (z. B. „Zutat kann bei Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen“)

Außerdem heißt es: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht irregeführt werden; sie müssen selbst entscheiden können, ob sie Lebensmittel aus oder mit Insekten kaufen und konsumieren oder nicht.“

So gesund sind Mehlwürmer und Co.

Abgesehen vom potenziellen Ekelfaktor der Insekten gibt es bei genauer Betrachtung eigentlich wenig, das gegen sie als Bestandteil von Lebensmitteln spricht. Sie haben einen hohen Proteingehalt und sind in der Produktion wesentlich umweltfreundlicher als Fleisch und Fisch, vor allem bezüglich Wasserverbrauch und Treibhausgasemissionen. Zudem stecken in Grillen, Heuschrecken und Raupen größere Mengen an wertvollen Vitaminen und Mineralstoffen mit antioxidativer (sprich: vor Krebs schützender) Wirkung (FITBOOK berichtete). Heraus stechen laut der darin zitierten italienischen Studie vor allem die Vitamine A (Beta-Carotin), C und E. Außerdem sorgen die Tierchen für eine Vermehrung gesunder Darmbakterien. Nicht zuletzt sind sie eine exzellente Omega-3-Quelle und damit eine wesentlich nachhaltigere Alternative zu Fischöl-Kapseln.

Auch interessant: Nutri-Score wird angepasst – welche Produkte jetzt schlechter wegkommen

In diesen Lebensmitteln können Insekten enthalten sein

Und wo sind Insekten drin? Wer ganz sichergehen will, sollte bei folgenden Fertigprodukten das Kleingedruckte lesen:

  • Backwaren wie Kekse, Cracker und Brot sowie Kuchen
  • Getreideriegel
  • Fertigsoßen
  • Verarbeitete Kartoffelerzeugnisse, Gerichte auf Basis von Teigwaren
  • Fleischersatzprodukte (als „vegan“ gekennzeichnete enthalten keine Insekten)
  • Schokoladenerzeugnisse, darunter ein für bunte Schokolinsen verwendeter Farbstoff
  • Fleischzubereitungen
  • Bierähnliche Getränke
  • Käse und Käseprodukte
  • Obst- und Gemüsekompotte

Doch keine Sorge: Insekten in Lebensmitteln sind laut Verbraucherzentrale eher die Ausnahme, denn als sogenanntes „Novel Food“, also neuartiges Lebensmittel sind sie vergleichsweise teuer.4 „Bei den in der Marktstichprobe erhobenen durchschnittlichen Preisen von mehr als 43 Euro pro 100 Gramm werden insektenhaltige Lebensmittel sonst auch weiterhin ein Nischendasein fristen“, schreibt die Verbraucherzentrale. Und: Wer auf stark verarbeitete Lebensmittel weitestgehend verzichtet, muss ohnehin keine versehentliche „Insektenmahlzeit“ fürchten.

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Vegane Alternative oder: Haben Insekten Gefühle?

Laut dem aktuellen Forschungsstand haben Insekten kein Schmerz- oder Leidempfinden wie Säugetiere. Allerdings gibt es Wissenslücken, die es zu füllen gilt, um sicherzugehen, dass diese Annahme stimmt. Nicht außer Acht gelassen werden sollte, dass die Wissenschaft vereinzelt neuronale und kognitive Belege gefunden hat, dass Insekten zumindest ein signifikantes Schmerzempfinden haben könnten.5

Erfahren Sie bei unseren Kollegen von PETBOOK, wie Forscher erstmals bewiesen haben, dass Krabben Schmerz wahrnehmen

Je nachdem, aus welchen Motiven sich Veganer und Vegetarier gegen tierische Produkte bzw. Fleisch entschieden haben, könnten Insekten als nahrhafte Protein-Alternative in Betracht gezogen werden. Übrigens: Mit „Naturland“ hat ein Verband für Bio-Lebensmittel eigene Richtlinien für die Insektenzucht festgelegt.6 Sie dürfen nur mit ökologisch-pflanzlichen Nebenprodukten und Reststoffen aus ökologischer Produktion gefüttert werden – also nicht mit Produkten, die für den menschlichen Verzehr gedacht sind. Das schont zusätzlich wertvolle Ressourcen.

Quellen

  1. Europäische Kommission. Insekten in Lebensmitteln - die Fakten. (aufgerufen am 10.2.2025) ↩︎
  2. Amtsblatt der Europäischen Kommission. Durchführungsverordnung (EU) 2025/89 der Kommission vom 20. Januar 2025 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von UV-behandeltem Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor (Mehlwurm) als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 (aufgerufen am 10.2.2025) ↩︎
  3. Europäische Kommission: Insekten in Lebensmitteln - die Fakten (aufgerufen am 10.2.2025) ↩︎
  4. Verbraucherzentrale: Insekten essen: Eine Alternative zu herkömmlichem Fleisch? (aufgerufen am 10. Februar 2025 ↩︎
  5. Gibbons, M., Crump, A. Barrett, M. et al. (2022). Chapter Three - Can insects feel pain? A review of the neural and behavioural evidence. Advances in Insect Physiology. ↩︎
  6. Naturland: Richtlinien: Insekten (aufgerufen am 10.2.2025) ↩︎
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