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Neue EU-Verordnung

Woran erkennt man, dass Insekten in Lebensmitteln verarbeitet sind?

Insekten-Pulver in Lebensmitteln
Als Pulver dürfen Insekten in der EU auch in Lebensmitteln verarbeitet werden Foto: Getty Images / ARISA THEPBANCHORNCHAI
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FITBOOK Redaktion

27. Januar 2023, 14:09 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Seit dem 24. Januar 2023erlaubt die EU nach Mehlwürmern und Heuschrecken auch gepulverte Hausgrillen in Lebensmitteln zu verarbeiten. Das wirft viele Fragen auf. Unter anderem: Wo sind Insekten überhaupt drin und woran erkenne ich das?

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Insekten als Zutat für Lebensmittel sind hierzulande noch relative neu. So wurden 2021 die Wanderheuschrecke und der Mehlkäfer sowie 2022 die Hausgrille, auch bekannt als Heimchen, als neuartiges Lebensmittel durch die Europäische Kommission zugelassen. 1 Gut ein Jahr später gesellten sich die Hausgrille in Pulverform und der Getreideschimmelkäfer dazu. Klingt alles andere als appetitlich. Woran erkennt man Insekten in Lebensmitteln, wo stecken sie drin, welchen Nährwert haben sie und werden sie womöglich heimlich ins Essen gemischt? FITBOOK hat die Antworten.

Das steckt hinter der neuen EU-Verordnung

Am 3. und am 5. Januar wurden zwei neue Durchführungsverordnungen verabschiedet: Die eine genehmigte „das Inverkehrbringen von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus  (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel“, die andere „Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer) in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form“. 2,3 Die Tierchen finden in der Lebensmittelbranche also in der Regel in stark verarbeiteter Form Anwendung. Krabbeln, Kriechen oder Knirschen beim Zubeißen tut da nichts mehr. Muss man sich jetzt Sorgen machen, dass heimlich Insekten-Pulver ins Essen gemischt wird? Nein!

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Daran erkennt man in Lebensmitteln verarbeitete Insekten

Insekten als Zutat unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Das ist allein schon für Allergiker bedeutend, denn Mehlwürmer, Heuschrecken und Co. können Allergien auslösen. Es reicht also ein Blick auf die Zutatenliste. Darauf muss klar und verständlich aufgeführt sein, wo und in welcher Form Insekten drinstecken.

Die Vorgaben sind laut Europäischer Kommission4

  • Nennung des deutschen und lateinischen Namens (für die im Februar 2022 zugelassene Hausgrille also „Acheta domesticus“ (Hausgrille, Heimchen)
  • Information über die Form der Beimischung/Darreichungsformen (z.B. getrocknet, pastenartig oder pulverförmig, für das neu zugelassene Pulver der Hausgrille also „Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“)
  • Allergiehinweise in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste (z.B. „Zutat kann bei Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen“)

Außerdem heißt es: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht irregeführt werden; sie müssen selbst entscheiden können, ob sie Lebensmittel aus oder mit Insekten kaufen und konsumieren oder nicht.“

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So gesund sind Mehlwürmer und Co.

Abgesehen vom anfänglichen und überwindbaren Ekelfaktor, gibt es bei genauer Betrachtung eigentlich wenig, das gegen Insekten spricht. Sie haben einen hohen Proteingehalt und sind in der Produktion wesentlich umweltfreundlicher als Fleisch und Fisch, vor allem bezüglich Wasserverbrauch und Treibhausgasemissionen. Zudem stecken in Grillen, Heuschrecken und Raupen größere Mengen an wertvollen Vitaminen und Mineralstoffen mit antioxidativer (sprich: vor Krebs schützender) Wirkung (FITBOOK berichtete). Heraus stechen laut der darin zitierten italienischen Studie vor allem die Vitamine A (Beta-Carotin), C und E. Außerdem sorgen die Tierchen für eine Vermehrung gesunder Darmbakterien. Nicht zuletzt sind sie eine exzellente Omega-3-Quelle und damit eine wesentlich nachhaltigere Alternative zu Fischöl-Kapseln.

In diesen Lebensmitteln können Insekten enthalten sein

Und wo sind Insekten drin? Wer ganz sichergehen will, sollte bei folgenden Fertigprodukten das Kleingedruckte lesen:

  • Backwaren wie Kekse, Cracker und Brot
  • Getreideriegel
  • Fertigsoßen
  • Verarbeitete Kartoffelerzeugnisse, Gerichte auf Basis von Teigwaren
  • Fleischersatzprodukte (als „vegan“ gekennzeichnete enthalten keine Insekten)
  • Schokoladenerzeugnisse, darunter ein für bunte Schokolinsen verwendeter Farbstoff
  • Fleischzubereitungen
  • Bierähnliche Getränke

Doch keine Sorge: Insekten in Lebensmitteln sind laut Verbraucherzentrale eher die Ausnahme, denn als sogenanntes „Novel Food“, also neuartiges Lebensmittel sind sie vergleichsweise teuer. „Bei den in der Marktstichprobe erhobenen durchschnittlichen Preisen von mehr als 43 Euro pro 100 Gramm werden insektenhaltige Lebensmittel sonst auch weiterhin ein Nischendasein fristen“, schreibt die Verbraucherzentrale. Und: Wer auf stark verarbeitete Lebensmittel weitestgehend verzichtet, muss ohnehin keine versehentliche „Insektenmahlzeit“ fürchten.

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Vegane Alternative oder: Haben Insekten Gefühle?

Laut dem aktuellen Forschungsstand haben Insekten kein Schmerz- oder Leidempfinden wie Säugetiere.5 Je nachdem, aus welchen Motiven sich Veganer und Vegetarier gegen tierische Produkte bzw. Fleisch entschieden haben, könnten sie als nahrhafte Protein-Alternative in Betracht gezogen werden. Übrigens: Mit „Naturland“ hat ein Verband für Bio-Lebensmittel eigene Richtlinien für die Insektenzucht festgelegt. Sie dürfen nur mit ökologisch-pflanzlichen Nebenprodukten und Reststoffen aus ökologischer Produktion gefüttert werden – also nicht mit Produkten, die für den menschlichen Verzehr gedacht sind. Das schont zusätzlich wertvolle Ressourcen.

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Quellen

  1. European Commision: Kleine Insekten – große Wirkung! EU erteilt Zulassung für Insekten als Lebensmittel (aufgerufen am 27. Januar 2023)
  2. Amtsblatt der Europäischen Union vom 3. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 (aufgerufen am 27. Januar 2023)
  3. Amtsblatt der Europäischen Union vom 5. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer) in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 (aufgerufen am 27. Januar 2023)
  4. Europäische Kommission: Insekten in Lebensmitteln – die Fakten (aufgerufen am 27. Januar 2023)
  5. Verbraucherzentrale: Insekten essen: Eine Alternative zu herkömmlichem Fleisch? (aufgerufen am 27. Januar 2023)
  6. Naturland: Richtlinien: Insekten (aufgerufen am 27. Januar 2023)
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