30. Januar 2024, 12:51 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Was bislang schon für unverpacktes Rindfleisch sowie verpacktes Fleisch aller Tierarten galt, ist jetzt auch generell für unverpacktes Fleisch vorgeschrieben. Die Änderungen zusammengefasst.
Bisher blieb die Herkunft von unverpacktem Fleisch an Bedientheken, Metzgereien, Wochenmärkten und Hofläden häufig unklar, da hierfür nicht wie lediglich für Rindfleisch eine Angabe vorgeschrieben war. Das ändert sich ab 1. Februar – und es greifen neue Regeln zur Fleischkennzeichnung. Drei Fragen dazu beantwortet die Verbraucherzentrale NRW.
Übersicht
Was muss gut sichtbar auf einem Schild oder einem Aushang stehen?
Vorgeschrieben sind – adäquat zu verpacktem Fleisch – Angaben zum Land der Aufzucht und der Schlachtung, also etwa „aufgezogen in: Frankreich, geschlachtet in: Deutschland“. Hat ein Tier von der Geburt bis zur Schlachtung im selben Land gelebt, kann die Kennzeichnung lauten „Ursprung (z.B. Deutschland)“. Die Angabe einer Region (z.B. „Nordrhein-Westfalen“ oder „Eifel“) ist nicht vorgeschrieben, aber freiwillig möglich.
Warum wurde die neue Regelung für die Fleischkennzeichnung geschaffen?
Transparenz soll die Basis für eine bessere Kaufentscheidung schaffen. Vielen Kunden ist eine bestimmte Herkunft von Lebensmitteln wichtig, etwa weil sie die heimische Landwirtschaft unterstützen wollen oder weil sie mit bestimmten Ländern mehr Vertrauen oder bestimmte Eigenschaften verbinden. Das ist bei unverpacktem Fleisch nicht anders als bei verpackter Ware.
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Gilt die neue Regelung auch für Restaurants oder Kantinen?
Nein, die Herkunftskennzeichnungspflicht gilt nur für unverarbeitetes Fleisch. Das Bundeslandwirtschaftsministerium denkt aber darüber nach, zu einem späteren Zeitpunkt auch Anbieter von Außer-Haus-Verpflegung zur Angabe der Fleischherkunft zu verpflichten.
„Sollten wir nicht eigentlich lieber auf Fleisch verzichten?“
„„Dem Tierwohl und der Umwelt zuliebe lautet die Antwort meiner Meinung nach ja. Auch aus gesundheitlicher Sicht sprechen Gründe dafür, möglichst auf Fleisch zu verzichten. So kann das in Fleisch enthaltende Cholesterin Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigen. Rotem Fleisch wird nachgesagt, das Risiko für Darmkrebs zu erhöhen. Ich denke dennoch, in Maßen ist Fleischkonsum in Ordnung. Eine Orientierung bietet die Deutsche Gesellschaft für Ernährung. Sie empfiehlt pro Woche nicht mehr als 300 bis 600 Gramm Fleisch und Wurst zu essen.““– Melanie Hoffmann, Redakteurin bei FITBOOK
Mit Material von dpa