15. Januar 2025, 11:11 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Diagnosen wie Gicht, Diabetes oder Reizdarm können im Alltag einen stark einschränken – doch oft reicht eine gezielte Ernährungsumstellung aus, um die Lebensqualität zu verbessern. Wer hierbei professionelle Unterstützung sucht, könnte von einer Ernährungsberatung profitieren. Aber wann übernehmen Krankenkassen die Kosten, und wie findet man die richtige Beratung?
Steht eine Diagnose wie Gicht, Diabetes, Fettleber oder Reizdarm fest, ist oft klar: Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um seine Ernährung umzukrempeln, sodass es sich mit der Erkrankung besser leben lässt. Eine professionelle Unterstützung kann hierbei helfen. Jedoch sollte man beachten, dass die Kostenübernahme für Ernährungsberatung stark zwischen den gesetzlichen Krankenkassen variiert. Während manche Kosten bei bestimmten Diagnosen übernehmen, sind andere Erkrankungen ausgeschlossen. „Finanztest“ hat 68 Krankenkassen analysiert (Ausgabe 2/2025) und gibt Einblicke in die Zuschüsse und Bedingungen für Ernährungsberatung und Gesundheitskurse.
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Übersicht
Kassen entscheiden selbst, wann sie zahlen – und wie viel
Ernährungsberatung ist keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen, sondern eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, jede Kasse entscheidet selbst, ob und unter welchen Bedingungen sie Kosten bezuschusst. Häufig werden Zuschüsse nur bei Diagnosen wie Diabetes oder Übergewicht gewährt. Liegen andere Erkrankungen vor, tragen Patienten die Kosten oft selbst, so die Analyse von „Finanztest“.
Eine Ausnahme bilden seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen wie Mukoviszidose. In solchen Fällen müssen die Krankenkassen die Kosten komplett übernehmen.
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Der erste Schritt: Eine ärztliche Verordnung
Wie geht man nun vor, wenn man eine Ernährungsberatung in Anspruch nehmen möchte? Der erste Schritt ist es, sich einem Arzt eine entsprechende Verordnung ausstellen zu lassen. Mit dieser wendet man sich an die jeweilige Krankenkasse, die anschließend über eine Kostenübernahme entscheidet.
Grünes Licht gibt die Kasse allerdings nur für Anbieter, die entsprechend zertifiziert sind. Denn die Bezeichnung „Ernährungsberater“ ist nicht geschützt. Wer auf der Suche ist, kann bei der Krankenkasse nachfragen, meist haben sie Kontakte parat. Viele Kassen arbeiten mit eigenen Beratern, die Versicherte direkt aufsuchen müssen.
Zuschüsse und Grenzen
Wie viel die Krankenkassen zahlen, variiert stark. Laut dem Berufsverband Oecotrophologie (VDOE) liegt das Honorar für eine Stunde Ernährungsberatung zwischen 90 und 140 Euro. Die Zuschüsse für die Erstberatung betragen beispielsweise:
- Techniker Krankenkasse (TK): 45 Euro
- DAK-Gesundheit: 45 Euro
- Barmer: 40 Euro
Für Folgetermine fällt der Zuschuss meist geringer aus, und nach fünf Sitzungen ist bei den meisten Kassen Schluss. Insgesamt bezuschussen sie jährlich zwischen 100 und 400 Euro, so „Finanztest“.
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Gesundheitskurse als Alternative
Auch ohne spezifische Diagnose unterstützen viele Krankenkassen Bemühungen um gesunde Ernährung. Gesundheitskurse, die auf ausgewogene Ernährung abzielen, werden oft bezuschusst. Je nach Kasse beläuft sich der maximale Zuschuss für zwei Kurse pro Jahr auf 50 bis 1200 Euro.
Es lässt sich also festhalten: Wer eine Ernährungsberatung oder einen Gesundheitskurs in Anspruch nehmen möchte, sollte die Bedingungen und Zuschüsse der eigenen Krankenkasse frühzeitig klären. Eine gezielte Unterstützung kann helfen, langfristig gesünder zu leben.
*Mit Material der dpa