12. Juni 2023, 10:53 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Süßstoffe, Emulgatoren und Konservierungsstoffe – all diese Zusatzstoffe verbergen sich im Zutatenverzeichnis häufig unter einem Code, der sogenannten E-Nummer. Was bedeuten die kryptischen Zahlenkombinationen und wie wirken sich Zusatzstoffe auf die eigene Gesundheit aus?
Farbstoffe im Softdrink, Natriumnitrit in Wurst: Ist das notwendig? Bei vielen abgepackten Produkten im Supermarkt reicht ein kurzer Blick auf die Zutatenliste, um mit einem großen Fragezeichen im Kopf zurückzubleiben. Die E-Nummern sorgen beim Produkt vielleicht für längere Haltbarkeit und eine angenehme Süße, beim Kunden sorgen die Zusatzstoffe jedoch für Verwirrung.
Übersicht
Was sind E-Nummern?
Hinter den kryptischen Zahlenkombinationen verstecken sich Zusatzstoffe. Das können zum Beispiel Farb- oder Konservierungsstoffe sein. Die einzige Bedingung für ihren Einsatz: Sie müssen technologisch notwendig sein, sodass dem Verbraucher ein Vorteil verschafft wird. So wird ein Würstchen länger haltbar oder ein Kirschjogurt besonders rosa. In der EU sind mehr als 300 Zusatzstoffe für Lebensmittel zugelassen. Für ihre Zulassung ist die EFSA (European Food Safety Authority) zuständig. Diese überprüft die Sicherheit des Zusatzstoffs und vergibt die E-Nummer. Hierbei wird auch der sogenannte ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) festgelegt: Er bestimmt den Höchstgehalt eines Zusatzstoffs, der einem Lebensmittel hinzugefügt werden darf. Der Wert gibt diejenige tägliche Aufnahmemenge an, die ein Mensch lebenslang ohne gesundheitliches Risiko aufnehmen kann.
So werden Zusatzstoffe gekennzeichnet
Greift man zu verpackten Lebensmitteln, findet man auf dem Etikett das Zutatenverzeichnis. Hier müssen alle Zusatzstoffe aufgelistet sein, die für das Produkt verwendet wurden. Angst vor „unsichtbaren“ Zusatzstoffen, die nicht deklariert werden, ist dementsprechend unbegründet. Im Zutatenverzeichnis erscheinen sie entweder unter ihrer platzsparenden E-Nummer oder ihrem sogenannten „Klassennamen“, gefolgt von der genauen Bezeichnung. Beispiele dafür wären „Süßungsmittel Aspartam“ oder „Verdickungsmittel E466“ sein.1
Der Code hinter E-Nummern
E-Nummern verfolgen den immer gleichen Aufbau: Ein großes „E“ gefolgt von einem Zahlencode. Das „E“ steht hierbei für EU. Die Zahl ist eine Nummerierung, nach denen Zusatzstoffe wie folgt eingeteilt werden:
- Farbstoffe: E 100-180
- Konservierungsstoffe: E 200-297
- Antioxidations- und Säuerungsmittel: E 300-385
- Verdickungs- und Feuchthaltemittel: E 400-495
- Säuerungsmittel u. a.: E 500-586
- Geschmacksverstärker: E 620-650
- Süßstoffe u. a.: E 950-1521
Doch wie sieht es mit unverpackten Lebensmitteln aus, etwa Käse aus der Frischetheke? Hier müssen nur teilweise die Klassen von Zusatzstoffen, nicht aber der exakte Stoff angegeben werden (z. B. „mit Konservierungsstoff“). Zusätzlich ist das Verkaufspersonal beim Erwerb von losen Lebensmitteln dazu verpflichtet, notwendige Informationen bereitzuhalten.2
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Diese Lebensmittel enthalten viele Zusatzstoffe
Wer regelmäßig zu (hoch-)verarbeiteten Lebensmitteln greift, kommt um Zusatzstoffe nicht herum. In Wurst-, Fleisch- und Backwaren genauso wie in Fertiggerichten, Süßigkeiten und Softdrinks; all diesen Produkten ist gemein, dass sie eine stolze Zutatenliste mit vielen Zusatzstoffen präsentieren. Besonders häufig werden Antioxidationsmittel, Farbstoffe, Emulgatoren, Gelier- und Verdickungsmittel sowie Konservierungs- und Süßungsmittel eingesetzt.
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Sind Zusatzstoffe gesundheitsgefährdend?
In der Regel sind Zusatzstoffe gesundheitlich unbedenklich. Durch die strengen Prüfverfahren der EFSA und gesetzlich festgelegte Höchstmengen ist es mit einer alltäglichen Ernährung nicht möglich, Dosen eines Zusatzstoffes aufzunehmen, die die Gesundheit gefährden. Einzelne Zusatzstoffe stehen jedoch immer wieder in der Kritik, da sie in Studien unter anderem krebserregend gewirkt haben.3 Ein Beispiel hierfür ist der Süßstoff Aspartam, der den Code E 951 trägt (FITBOOK berichtete). In sehr hohen Dosen kann der Süßstoff schaden, erlaubt sind jedoch lediglich geringe Mengen. Für Menschen gelten bis zu 40 Milligramm Aspartam pro Kilogramm Körpergewicht als unbedenklich. Um eine gesundheitlich bedenkliche Menge zu konsumieren, müsste eine 60 Kilogramm wiegende Frau vier Liter eines Aspartam-haltigen Softdrinks trinken.4
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Allerdings stammen die Zulassungen für E-Nummern durch die EFSA teilweise noch aus den 80er- und 90er-Jahren. Aktuell kommt es zu Neubewertungen. Außerdem gibt es auch vulnerable Gruppen, die empfindlicher auf Zusatzstoffe reagieren. Hierzu zählen Personen mit Vorerkrankungen wie Nesselsucht, Asthma, Neurodermitis, bestimmten Allergien oder Pseudoallergien.5 Genauso können Kleinkinder schnell die für sie unbedenklichen Grenzwerte überschreiten: Die Farbstoffe E 102 und E 122 können bei Kindern Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsstörungen auslösen. Lebensmittel, die diese Farbstoffe enthalten, tragen den Hinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“. In Säuglings- und Kleinkindernahrung ist der Einsatz von Zusatzstoffen gesetzlich verboten.6
Fazit
Zusatzstoffe per se zu verteufeln, wäre zu einfach gedacht. Trotzdem werden einzelne Zusatzstoffe in ihrer Unbedenklichkeit berechtigterweise kritisiert und bedürfen einer Neubewertung durch Experten. Wer die Aufnahme von Zusatzstoffen reduzieren möchte, kauft am besten frische, gering verarbeitete Lebensmittel und kocht selbst. Bei verarbeiteten Produkten lohnt sich ein Griff ins Bio-Regal, denn für Bio-Produkte sind weniger Zusatzstoffe zugelassen.
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Quellen
- 1. Verbraucherzentrale. Zusatzstoffe – wenn weniger mehr ist. (aufgerufen am 8.6.2023)
- 2. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Zusatzstoffe. (aufgerufen am 7.6.2023)
- 3. Debras C., Chazelas E,. Srour B. et al. (2022) Artificial sweeteners and cancer risk: Results from the NutriNet-Santé population-based cohort study. PLOS Medicine.
- 4. Stiftung Warentest. Nutzen und Risiken von Zusatzstoffen im Essen. (aufgerufen am 8.6.2023)
- 5. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Zusatzstoffe – Memokarte für empfindliche Personen. aufgerufen am 8.6.2023)
- 6. EUR-Lex. VERORDNUNG (EG) Nr. 1333/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe. (aufgerufen am 8.6.2023)