17. Juli 2023, 13:58 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Ob Light-Getränke, kalorienreduzierte Milchprodukte, bestimmte Desserts, Marmelade oder Fertiggerichte – auf vielen Zutatenlisten findet sich das Kürzel E 951 oder der Name Aspartam. Das Süßungsmittel ersetzt den herkömmlichen Zucker, wurde nun jedoch von der WHO als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. Doch was bedeutet das für Konsumenten genau? Sollten Sie keine Produkte mehr zu sich nehmen, die Aspartam enthalten?
„Möglicherweise krebserregend“ so lautet die Bewertung von Aspartam durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Damit scheint klar, dass man das Süßungsmittel nicht mehr bedenkenlos konsumieren kann. Doch es steckt in vielen beliebten Produkten, wie z. B. Cola light und Cola zero. Wir erklären, was die Einstufung der WHO genau besagt und ab welchen Mengen Aspartam als gesundheitsgefährdend gilt.
Übersicht
Was ist Aspartam?
Bei Aspartam bzw. E 951 handelt es sich um einen Lebensmittelzusatzstoff, der zum Süßen von Lebensmitteln verwendet wird. Der künstliche Süßstoff hat zwar fast genauso viele Kalorien wie Zucker, ist aber etwa 200-mal süßer.1,2 Deshalb gilt Aspartam als kalorienarmer Süßstoff, weil man für eine vergleichbare Süße wesentlich weniger von ihm verwenden muss als von Zucker. Aspartam – ein weißes, geruchsloses Pulver – ist in Europa für eine Vielzahl von Lebensmitteln zugelassen: darunter Getränke, Desserts, Süßigkeiten, Milchprodukte, Kaugummi, kalorienarme Produkte und Produkte zur Gewichtskontrolle sowie als Tafelsüßstoff.3
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Aspartam gilt als „möglicherweise krebserregend“
Mit Verweis auf „begrenzte Beweise“ auf Karzinogenität beim Menschen, stufte die WHO Aspartam jetzt in einer Erklärung als „möglicherweise krebserregend“ ein. Unter Berufung auf die JEFCA, einen Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe, betrage die zulässige Tagesdosis Aspartam 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Die Einstufung „möglicherweise krebserregend“ resultiert aus einer umfassenden Review der bestehenden Studienlage durch die genannte JEFCA und durch International Agency for Research on Cancer (IARC).4
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Auf welcher Basis wird eine zulässige Tagesdosis bestimmt?
40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht klingt auf der Basis, dass Aspartam möglicherweise Krebs verursachen könnte, nach einer beliebig festgelegten Menge. Tatsächlich ist die Sicherheitsbewertung von Zusatzstoffen und die Bestimmung einer zulässigen Aufnahmemenge ein kompliziertes Unterfangen. Laut der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (efsa) erfolge dies im Idealfall auf Basis ausreichend vorhandener Daten zur Wirkung eines Stoffes auf die Gesundheit. Daraus ermitteln Experten den ADI-Wert. Bei diesem „handelt es sich um die Menge eines Stoffes, die ein Mensch lebenslang täglich zu sich nehmen kann, ohne dass ein nennenswertes Risiko für seine Gesundheit besteht. ADI-Werte werden gewöhnlich in Milligramm (der Substanz) pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag (mg/kg KG/Tag) angegeben.“5
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Wie viel kann man von Produkten mit Aspartam noch konsumieren?
Im Fall von Aspartam bestätigten die JEFCA und die WHO jetzt die bereits zuvor geltende zulässige Tagesdosis von 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Ein 70 Kilogramm schwerer Mensch könnte 70-mal 40 Milligramm Aspartam täglich zu sich nehmen, also 2800 Milligramm. Laut Zusatzstoffverordnung sind im Übrigen maximal 600 Milligramm pro Liter oder Kilogramm Lebensmittel zugelassen.6 Damit scheint klar, dass man mit den handelsüblichen Portionen kaum die zulässige tägliche Menge der Aspartam-Aufnahme überschreiten dürfte. Im Folgenden ein kleines Rechnen-Beispiel.
Coca-Cola light und Coca-Cola zero
Coca-Cola Switzerland hat 2020 verraten, wie viel Aspartam in seiner Light- und Zero-Cola steckt: ca. 130 Milligramm pro Liter. Das bedeutet also für eine Person, die 70 Kilogramm wiegt, dass sie täglich rund 21 Liter von den Light- und Zero-Getränken trinken könnte, ehe sie die maximal zulässige Tagesdosis Aspartam erreichen würde.
Sophie Brünke, Ernährungsexpertin und FITBOOK-Redakteurin:
„Warum ich Aspartam nicht verteufle und trotzdem kein Fan von Light-Produkten bin“
Es gibt viele potenziell krebserregende Substanzen in unserem Essen: Industriell hinzugefügt oder auch selbstverursacht, z. B. wenn wir unser Essen schwarz anbrennen lassen. Wie so oft gilt auch hier die Faustregel „die Dosis macht das Gift“. Und im Falle von Aspartam wird die nicht schädliche Dosis auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen festgelegt. Wer also hin und wieder auf ein Glas Cola light nicht verzichten möchte, kann es bedenkenlos zu sich nehmen.
Allerdings sollte man sich bei der Entscheidung zwischen Cola mit Zucker oder Süßstoff häufiger mal überlegen, ob nicht auch eine dritte Option infrage kommt – nämlich ein Glas Wasser. Durch den hohen Anteil an Zucker in verarbeiteten Produkten und durch den breitflächigen Einsatz von Süßstoffen haben wir uns an eine gewisse Grundsüße in unserem Geschmack angewöhnt. In Zeiten von erhöhtem Zuckerkonsum und steigenden Adipositas-Zahlen wäre eine Rückkehr zu natürlichen Geschmäckern ratsam.
Außerdem: Sobald auf einem Produkt „light“ steht, neigen wir dazu mehr davon zu essen, nach dem Motto „ist ja kalorienarm“. Das Mehr gleicht die eingesparten Kalorien jedoch schnell wieder aus.
Warum man Light-Produkten aber generell nur in geringen Mengen zu sich nehmen sollte
Aber auch, wenn man offenbar keine Panik aufgrund des enthaltenden Aspartams zu haben braucht, sollte man Light-Produkte dennoch nur in Maßen konsumieren. Denn die Wissenschaft konnte nicht nur bereits Hinweise dafür liefern, dass langfristig womöglich ein erhöhtes Krebsrisiko besteht. Sie sollen auch einen schädigenden Effekt auf das Herz haben können, das Gehirn negativ beeinflussen, die Darmflora und die DNA schädigen. Zudem gibt es Untersuchungen, die darauf deuten, dass Getränke mit künstlichen Süßstoffen – häufig enthalten sie neben Aspartam auch einen oder mehrere der folgenden: Acesulfam K, Aspartam, Cyclamat, Saccharin, Sucralose – Appetit anregend wirken und womöglich zu Heißhungerattacken führen können.7
Häufig verwendeter Süßstoff Ist Aspartam gesundheitlich wirklich unbedenklich?
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Quellen
- 1. Kalorien.de. Zucker. (aufgerufen am 17.7.2023)
- 2. Kalorien.de. Aspartam. (aufgerufen am 17.7.2023)
- 3. Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (efsa). Aspartam. (aufgerufen am 17.7.2023)
- 4. World Health Organization. Aspartame hazard and risk assessment results released. (aufgerufen am 17.7.2023)
- 5. Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (efsa). Lebensmittelzusatzstoffe. (aufgerufen am 17.7.2023)
- 6. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (aufgerufen am 17.7.2023)
- 7. Yunker, A.G., Alves, J.M., Luo, S. et al. (2021). Obesity and Sex-Related Associations With Differential Effects of Sucralose vs Sucrose on Appetite and Reward Processing. JAMA Network.